Im Jahr 2022 ist es im elften Jahr in Folge gelungen, den Grenzwert zur Überschreitungshäufigkeit an allen Düsseldorfer Messstellen einzuhalten! Damit gilt das Problem der PM10-Üerschreitungshäufigkeit in Düsseldorf als gelöst. Weitere Details zur Entwicklung in den vergangenen Jahren sind der Vorlage „Luftqualität 2022“ zu entnehmen.
Grenzwerte
Die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) benennt für die beiden Feinstaub-Fraktionen PM2,5 und PM10 drei Grenzwerte, die kommunale von größerer Bedeutung sind:
- Der Grenzwert für das PM10-Jahresmittel liegt 40 µg/m³. Auch benannt als der sogenannte Langzeit-Grenzwert.
- Der PM10-Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden. Auch als die Überschreitungshäufigkeit benannt.
- Für PM 2,5 liegt der Grenzwert für das Jahresmittel bei 25 µg/m³
Wirkung auf den Menschen
Die PM10- und PM 2,5-Stäube verhalten sich ähnlich wie Gase und können bis in die Lunge eingeatmet werden. Partikel, die kleiner als 5 µm sind, gelangen sogar bis in die Lungenbläschen. Prinzipiell gilt: Je kleiner die Partikel sind, desto schädlicher sind sie für den Menschen. Partikel, die kleiner als 10 µm sind, können beim Menschen zu
- Veränderungen des Atemtraktes führen.
- Die Empfindlichkeit gegenüber Infektionskrankheiten erhöhen.
- Die Wahrscheinlichkeit für Kleinkinder an einer Entzündung des Mittelohres (Otitis media) zu erkranken erhöhen.
Erste Ergebnisse aus Tierversuchen zeigen einen Zusammenhang zwischen der Feinstaubkonzentration und der Ausbildung von Allergien auf.