Langeranhaltende Perioden mit hohen Ozonwerten, wie sie noch Ende des letzten Jahrtausends erreicht wurden, sind in der jüngeren Vergangenheit in Düsseldorf nicht mehr verzeichnet worden.
Zielwerte
Die 39. BImSchV gibt für Ozon-Immissionen keine Grenzwerte vor, sondern Ziel-, Informations- und Alarmwerte.
- Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon beträgt 120 µg/m³ als höchster Achtstundenmittelwert während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
- Ab einem Einstundenmittelwert von 180 µg/m³ ist die Unterrichtung der Bevölkerung vorgeschrieben. Empfindlichen Menschen, insbesondere Kindern und Senioren wird von körperlicher Anstrengung im Freien abgeraten.
- Als Alarmschwelle gilt der Einstundenmittelwert von 240 µg/m³ in der BImSchV. Hierbei ist ebenfalls die Bevölkerung zu informieren und insbesondere von Sport im Freien abzuraten.
Wirkung auf den Menschen
Das Ozon wirkt beim Menschen als aggressives Reizgas, das Reizungen der Atemwege sowie der Schleim- und Bindehäute verursacht, den Atemwiderstand erhöht, Hustenreiz verursacht und die Lungenfunktion beeinträchtigt.
Folgende Symptome können auftreten:
- 160 µg/m³: entzündliche Reaktionen der Atemwege insbesondere bei körperlichen Anstrengungen
- 160 bis 300 µg/m³: Einschränkung der Lungenfunktion200 µg/m³: Tränenreiz, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Husten
- 240 bis 300 µg/m³: Zunahme der Häufigkeit von Asthmaanfällengrößer 240 µg/m³: Reduzierung der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Hierbei handelt es sich um grobe Richtwerte. Die tatsächlich beim einzelnen Individuum auftretenden Wirkungen sind erheblichen Schwankungen unterworfen.