Das europäische Recht sowie die hierauf aufbauende 39. Bundes- Immissionsschutzverordnung (BImSchV) geben Grenzwerte für die Stickoxidbelastung vor.
Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der NO2-Belastung.
Der bis dahin gültige LRP aus 2/2029 wurde anschließend aktualisiert. Seit 6/2022 ist die vierte Fortschreibung des aktuell gültigen LRP‘s Düsseldorf rechtskräftig. Seither wird an der Umsetzung der Maßnahmen gearbeitet.
Entwicklung der Luftqualität
Im Jahr 2022 ist es im dritten Jahr in Folge gelungen, den Grenzwert für NO2 gemäß 39. BImSchV von 40 μg/m³ an allen Düsseldorfer Messstellen einzuhalten.
An der bislang kritischen Messstelle Corneliusstraße wurde im Jahr 2022 eine NO2-Belastung von 36 μg/m³ gemessen; damit wurde der maßgebliche Grenzwert um 10 Prozent unterschritten. An der ebenfalls kritischen Messstelle Merowingerstraße lag die NO2-Belastung bei 37 μg/m³.
Die Minderung geht zurück auf ein Zusammenspiel von wirkenden Faktoren, die in die gleiche Richtung wirken. Zu nennen sind günstige Wetterbedingungen, die kontinuierliche Flottenmodernisierung sowie die im Luftreinhalteplan festgesetzten und nun kontinuierlich umgesetzten Minderungsmaßnahmen
Weitere Details zur Qualität der Luftbelastung sind der Vorlage „Luftqualität 2022“ zu entnehmen.
Wirkung auf den Menschen
Stickstoffdioxid ist in geringen Konzentrationen kaum wahrnehmbar. Wird es eingeatmet, kann es zu folgenden Reaktionen kommen:
- Reizungen der Bindehäute des Auges ab Konzentrationen von 30 bis 40 µg/m³
- Reizungen der Atemwege bei Konzentrationen über 100 µg/m³
- Chronische Bronchitis mit Lungenemphysem bei längerer Einwirkungszeit
- Verminderung der Lungenfunktion mit Atemnot und Lungenödem bei sehr hohen Konzentrationen (>4.700 µg/m³)