Wie werden die Gebühren berechnet? Was sind Front- und Hinterliegermeter?
Wie werden die Gebühren berechnet? Was sind Front- und Hinterliegermeter?
Die Straßenreinigungsgebühren werden zum einen nach der Länge des Grundstücks entlang des öffentlichen Straßenraumes (Frontmeter) berechnet. Aber auch die Eigentümer von Grundstücken, die nicht direkt an der öffentlichen Straße anliegen oder deren Grundstücke zusätzlich zu den Frontmetern einen Versatz bilden, müssen Gebühren für sogenannte Hinterliegermeter zahlen. Hierbei wird die der Straße zugewandte Grundstücksseite veranlagt. Grundstücke, die an einem Wendehammer anliegen werden mit der „in gedachter Verlängerung“ der Straße liegenden Grundstücksseite veranlagt.
Zunächst werden alle Kosten, die aus der Straßenreinigung entstehen, ermittelt. Hiervon werden ca. 25% abgezogen für Flächen und Straßen, deren Reinigung im Allgemeininteresse liegen und an denen i.d.R. keine direkten Anlieger existieren.
Anschließend werden die restlichen Kosten der Straßenreinigung auf alle ermittelten Veranlagungsmeter, entsprechend der jeweiligen Reinigungsklassen, aufgeteilt.