Warum müssen Straßenreinigungsgebühren bezahlt werden?

Warum müssen Straßenreinigungsgebühren bezahlt werden?

Laut Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden zur Reinigung öffentlicher Straßen verpflichtet. Neben hygienischen Aspekten dient die Straßenreinigung auch der Verkehrssicherheit. Sie trägt entscheidend dazu bei, ein sauberes Stadtbild zu schaffen und zu erhalten und ist ein Faktor für die Lebensqualität in der Stadt.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es und wer bestimmt die Reinigungsklassen und die Gebührensätze?

Welche Rechtsgrundlagen gibt es und wer bestimmt die Reinigungsklassen und die Gebührensätze?

Die Straßenreinigung ist im Ortsrecht durch Satzung geregelt. Als Gegenleistung für die Straßenreinigung erhebt die Gemeinde Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist ebenfalls in der Satzung festgelegt. Für jede Straße in Düsseldorf ist die Reinigungsklasse und Reinigungshäufigkeit im Straßenreinigungsverzeichnis festgelegt. Dieses Verzeichnis ist Bestandteil der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf, die die Straßenreinigung regelt und die Straßenreinigungsgebühren festlegt. Die Satzung wird vom Rat der Stadt beschlossen und ist Ortsrecht.

Wer hilft, wenn die Straße nicht oder schlecht gereinigt wird?

Wer hilft, wenn die Straße nicht oder schlecht gereinigt wird?

Wenn nicht gereinigt wurde oder illegale Müllablagerungen vorhanden sind, können Sie sich über das Service-Telefon Stadtsauberkeit unter 0211.89-25050 an uns wenden. Sie können uns auch gerne eine E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de schicken.

Kann die Reinigungshäufigkeit der Straße bzw. des Gehwegs geändert werden? Kann ich auch selbst reinigen?

Kann die Reinigungshäufigkeit der Straße bzw. des Gehwegs geändert werden? Kann ich auch selbst reinigen?

Die Häufigkeit kann geändert werden. Abhängig von der Vor-Ort-Situation wird die Reinigungshäufigkeit bei Bedarf angepasst. Grundstückseigentümer können auch beantragen, Fahrbahnen oder Gehwege vor ihrem Grundstück selbst zu reinigen. Ob dem Antrag zugestimmt werden kann, hängt von der Siedlungsstruktur des Wohngebiets, der Frequentierung der jeweiligen Straßen und Gehwege, vom Baumbestand etc. ab. Lassen Sie sich beim Service-Telefon Stadtsauberkeit des Umweltamtes unter 0211.89-25050 beraten.

Können Gebühren auch rückwirkend erhoben werden?

Können Gebühren auch rückwirkend erhoben werden?

Wenn der Gebührenanspruch gegen den Eigentümer weder verjährt noch verwirkt ist, kann die Stadt Gebühren auch rückwirkend erheben. Die gesetzliche Verjährungsfrist für die Gebührenfestsetzung beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch entstanden ist. So ist es beispielsweise möglich, im Jahr 2006 Gebühren rückwirkend für vier Jahre - also für 2002 bis 2005 - zu erheben.

Wie werden die Gebühren berechnet? Was sind Front- und Hinterliegermeter?

Wie werden die Gebühren berechnet? Was sind Front- und Hinterliegermeter?

 

Die Straßenreinigungsgebühren werden zum einen nach der Länge des Grundstücks entlang des öffentlichen Straßenraumes (Frontmeter) berechnet. Aber auch die Eigentümer von Grundstücken, die nicht direkt an der öffentlichen Straße anliegen oder deren Grundstücke zusätzlich zu den Frontmetern einen Versatz bilden, müssen Gebühren für sogenannte Hinterliegermeter zahlen. Hierbei wird die der Straße zugewandte Grundstücksseite veranlagt. Grundstücke, die an einem Wendehammer anliegen werden mit der „in gedachter Verlängerung“ der Straße liegenden Grundstücksseite veranlagt.

Zunächst werden alle Kosten, die aus der Straßenreinigung entstehen, ermittelt. Hiervon werden ca. 25% abgezogen für Flächen und Straßen, deren Reinigung im Allgemeininteresse liegen und an denen i.d.R. keine direkten Anlieger existieren.

Anschließend werden die restlichen Kosten der Straßenreinigung auf alle ermittelten Veranlagungsmeter, entsprechend der jeweiligen Reinigungsklassen, aufgeteilt.