Winterdienst

Winterdienst

Der Winter kommt

Eis und Schnee sind in der Stadt nicht nur ein Vergnügen. Damit Sie auch bei solchen Witterungsverhältnissen ohne Rutschpartien unterwegs sein können, sorgt im Auftrag der Stadt der Winterdienst der AWISTA Kommunal GmbH für Sicherheit. Beim Räumen der Gehwege ist auch Ihr Einsatz gefragt. Hier erfahren Sie Hintergründe und erhalten Informationen zum Winterdienst und zu Ihren Räum- und Streupflichten.

Bei Schnee und Glätte räumt und streut der Winterdienst öffentliche Straßen und Plätze. Gewartet werden Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten städtischen Grundstücken, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen, öffentliche Park- und Taxihalteplätze sowie die Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs. Um einen verkehrssicheren Zustand auf den Fahrbahnen bis zum Beginn des Berufsverkehrs zu gewährleisten, beginnen die Arbeiten je nach Wetterlage schon in der Nacht bzw. den frühen Morgenstunden.

Winterdienst auf Radwegen

Winterdienst auf Radwegen

Der Radwegewinterdienstplan in Düsseldorf Maps kann bequem von allen Endgeräten abgerufen werden (siehe Kartenausschnitt). Die türkisfarbenen Linien markieren die durch den Winterdienst geräumten Radwege.    

Die Winterdiensteinsätze auf dem Winterradwegenetz nehmen jeweils einige Stunden in Anspruch. Daher ist es bei anhaltendem Schneefall möglich, dass geräumte Radwege zwischen den Räumdurchgängen wieder zuschneien. Wir bitten um Verständnis und vorsichtige Fahrweise.

Nützliche Tipps und Hinweise bei Eis und Schnee

Nützliche Tipps und Hinweise bei Eis und Schnee

Beispiel: Räumen an Haltestellen

Ihr Einsatz: Schneeräumen auf Gehwegen

Wie räume ich was?
Für alle Anlieger sei darauf hingewiesen, dass eine Räumpflicht der Gehwege vor ihren Grundstücken besteht. Anlieger haben nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen, außerdem gegebenenfalls eine Zuwegung zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer.

Das folgende Foto zeigt farblich unterlegt ein Beispiel solcher Räumstrecke:

  • Lagern Sie den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem angrenzenden Fahrbahnrand.
  • Achten Sie darauf, dass Rinnsteine, Gullys und Hydranten schneefrei bleiben. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

Wann muss ich räumen?
Die Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein.

Beispiel Streumittel mit Umweltengel

Streuen – was ist erlaubt und was nicht

Der Einsatz von Streusalz ist grundsätzlich nicht erlaubt!
Zum Abstreuen sollen abstumpfende Mittel genutzt werden. Für den "Hausgebrauch" sind Sand, Granulat oder Splitt bestens gegen Glätte geeignet und damit die Mittel der Wahl. Empfohlen werden im Übrigen besonders Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind.

Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählen nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch "alternative" Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat.

Nur in Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz erlaubt, nämlich an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder anderen steilen Streckenabschnitten.
Das Düsseldorfer Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat Baumärkte und Discounter in dieser Angelegenheit angeschrieben und darum gebeten, das Angebot an Streumitteln umweltfreundlich zu gestalten.

Weitere Tipps

  • Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr
    Für den Verkehr ist Winterwetter, egal ob mit Kraftfahrzeug, Bus oder Bahn, mit dem Rad oder zu Fuß eine Herausforderung. Für alle gilt daher die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, besonders gegenüber den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen. Planen Sie grundsätzlich für ihre Fahrten und Wege mehr Zeit ein und informieren Sie sich frühzeitig über die Wetter- und Verkehrslage. Für den motorisierten Verkehr und den öffentlichen Nahverkehr werden in den frühen Morgenstunden beginnend alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen geräumt und gestreut.
     
  • Mit dem Rad unterwegs
    Das Räumen der Radwege beginnt zeitglich mit der Räumung der Hauptverkehrsstraßen. Beachten Sie bitte, dass sich auf Radwegen bei anhaltendem Schneefall nach der Räumung ggf. wieder in kurzer Zeit eine neue Schneedecke bilden kann. Außerdem lässt sich in Kreuzungsbereichen leider nicht ganz vermeiden, dass Schnee vom kreuzenden Verkehr auf die Fahrbahn des Radverkehrs hineingetragen wird. Fahren Sie an diesen Stellen daher besonders vorausschauend und vorsichtig.
     
  • Zu Fuß
    Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für die AWISTA Kommunal GmbH an speziellen gefährlichen Stellen, etwa an Fußgänger-Überwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zähen nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch "alternative" Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Nutzung auf Gehwegen ebenfalls nicht erlaubt ist.
     
  • Wenn Sie Hilfe brauchen
    Für Mitbürger*innen mit eingeschränkter Mobilität gibt es in Düsseldorf zahlreiche Dienstleistungsangebote, um im Notfall Besorgungen aller Art zu erledigen. Die Dienstleistungen und weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.duesseldorf.de/senioren/pflegebuero.html.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Der Winterdienst ist in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf geregelt. Die Satzung, die auf dem Straßenreinigungsgesetz, dem Kommunalabgabengesetz und der Abgabenordnung beruht, wird vom Rat der Stadt Düsseldorf erlassen. Die AWISTA Kommunal GmbH ist in Düsseldorf mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt. Auf der Grundlage der hierzu abgeschlossenen Verträge kontrolliert die Stadt die Leistungserfüllung und prüft die Abrechnungen der AWISTA Kommunal GmbH.

  • Landeshauptstadt Düsseldorf

    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

    Startseite
  • Abteilung 19/5.1

    Brinckmannstraße 7

    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Servicetelefon Stadtsauberkeit

    0211 - 8925050

    Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr

    E-Mail