Der Winter kommt

Der Winter kommt

Eis und Schnee sind in der Stadt nicht nur ein Vergnügen. Damit Sie auch bei solchen Witterungsverhältnissen ohne Rutschpartien unterwegs sein können, sorgt im Auftrag der Stadt der Winterdienst der AWISTA für Sicherheit. Beim Räumen der Gehwege ist auch Ihr Einsatz gefragt. Hier erfahren Sie Hintergründe und erhalten Informationen zum Winterdienst und zu Ihren Räum- und Streupflichten.

Ablauf des städtischen Winterdienstes

Winterdienst auf Radwegen - weiterführende Informationen

Winterdienst auf Radwegen - weiterführende Informationen

Zeitgleich mit dem Fahrbahnwinterdienst in den Streustufen 1 + 2 beginnt auch der Winterdienst auf den Radwegen. Das Winterradwegenetz wird geräumt und gestreut. Zur Information finden Sie hier den Radwegewinterdienstplan als PDF.

In höherer Auflösung kann der Radwegewinterdienstplan auch in Düsseldorf Maps bequem von allen Endgeräten abgerufen werden (siehe Kartenausschnitt). Die türkisfarbenen Linien markieren die durch den Winterdienst geräumten Radwege.    

Die Winterdiensteinsätze auf dem Winterradwegenetz nehmen jeweils einige Stunden in Anspruch. Daher ist es bei anhaltendem Schneefall möglich, dass geräumte Radwege zwischen den Räumdurchgängen wieder zuschneien. Wir bitten um Verständnis und vorsichtige Fahrweise.

Hier erhalten Sie außerdem Aktuelles zum Winterdienst der AWISTA.

Ihr Einsatz: Schneeräumen auf Gehwegen

Beispiel: Räumen an Haltestellen

Ihr Einsatz: Schneeräumen auf Gehwegen

Wie räume ich was?

Gehwege befreien Sie bitte in einer Breite von einem Meter, Fußgängerstraßen auf beiden Seiten in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens ein Meter) von Schnee.

An Bus- und Straßenbahnhaltestellen muss außerdem ein Weg für den Ein- und Ausstieg frei geräumt werden. Das folgende Foto zeigt farblich unterlegt ein Beispiel solcher Räumstrecke:

Lagern Sie den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem angrenzenden Fahrbahnrand.

Achten Sie darauf, dass Rinnsteine, Gullys und Hydranten schneefrei bleiben. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

 

 

Beispiel Streumittel mit Umweltengel

Streuen - was ist erlaubt und was nicht

Sand, Granulat oder Splitt wirken bestens gegen Glätte und sind die Mittel der Wahl.
Abstumpfende Streumittel sind teilweise mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet (www.blauer-engel.de/de/produktwelt/alltag-wohnen/streumittel/streumittel).
 
Der Einsatz von Streusalz ist grundsätzlich nicht erlaubt!
Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen.
 
Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählt nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch "alternative" Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat.

Nur in Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz erlaubt, nämlich an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder anderen steilen Streckenabschnitten.

Das Düsseldorfer Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat Baumärkte und Discounter in dieser Angelegenheit angeschrieben und darum gebeten, das Angebot an Streumitteln umweltfreundlich zu gestalten.

Vom Schnee geräumter Gehweg

Wann muss ich räumen?

Schnee und Eis räumen Sie bitte an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 20.00 Uhr.


Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr beseitigt sein.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

 

Der Winterdienst ist in der <link file:60673 _blank link-download straßenreinigungssatzung>Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf  geregelt. Die Satzung, die auf dem Straßenreinigungsgesetz, dem Kommunalabgabengesetz und der Abgabenordnung beruht, wird vom Rat der Stadt Düsseldorf erlassen. Die AWISTA GmbH ist in Düsseldorf mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt. Auf der Grundlage der hierzu abgeschlossenen Verträge kontrolliert die Stadt die Leistungserfüllung und prüft die Abrechnungen der AWISTA GmbH.

Kontakt

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

     

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