Für Hunde, Katzen und Frettchen müssen die EU-einheitlichen Passformulare verwendet werden. Bei Reisen in Drittländer gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. Einreisebestimmungen
Großbritannien, Malta und Irland (Vereinigtes Königreich) und Schweden dürfen während einer Übergangszeit bis 2009 u.a. einen Nachweis über einen schützenden Titer nach der Tollwut-Impfung verlangen.
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Wo bekomme ich den Heimtierausweis?
Er wird von einem niedergelassenen Tierarzt, der im Besitz einer behördlichen Ermächtigung ist, ausgestellt.
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Wie sicher ist die Identifizierung des Tieres zum Heimtierausweis?
Das Tier muss durch Tätowierung oder Mikrochip der Isonorm ISO 11785 im Zusammenhang mit ISO 11784 identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Der Impfschutz ist dann als gültig anzusehen, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts die Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate zurückliegt. Hunde, Katzen und Frettchen sind erst mit einem Alter ab drei Monaten gegen Tollwut impffähig.
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Was geschieht, wenn die Einreisebedingungen nicht erfüllt sind?
Die EU- Richtlinien sehen vor, dass Tiere, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, in das Herkunftsland zurückzusenden unter amtlicher Kontrolle zu isolieren als äußerstes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist, zu töten sind.
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Bei der Reise in Drittländer:
Die EU hat eine Liste von Drittländer erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem der EU-Mitglieder entspricht. Für diese Länder gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen (z. B. Schweiz, Norwegen).
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Bei der Reise aus Drittländern:
Die Vorschriften für die Mitnahme von Tieren aus Drittländern (wie z.B. der Türkei) sind verschärft worden. Bei der Einreise in einen EU-Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein und einen Tollwuttiter aufweisen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Der Tollwuttiter (Antikörper) kann erst bestimmt werden, wenn die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegt, der Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens vor drei Monaten erfolgt ist und die Untersuchung von einem zugelassenen Labor durchgeführt wurde. Das bedeutet, die Tiere können frühestens im Alter von 7 Monaten mitgeführt werden.