Pillebach im Bereich Quellenbusch
Gewässerausbau zur ökologischen Entwicklung
Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie sind Gewässer so zu entwickeln bzw. zu erhalten, dass diese einen guten ökologischen und chemischen Zustand aufweisen. Um dieses gesetzliche Ziel zu erreichen, werden in Düsseldorf naturferne Gewässer so umgestaltet, dass sie ökologisch aufgewertet werden. Dies ist aufgrund der wesentlichen Veränderungen am Gewässer nur nach der Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens möglich.
Vor der Umsetzung solcher Maßnahmen an den Gewässern ist in diesen förmlichen Zulassungsverfahren eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz führt regelmäßig wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Unterlagen und Fristen zu aktuellen Verfahren lassen sich ggf. im Folgenden nachlesen.