Kurz und bündig – Versickerung und Wasserrechtsverfahren
Gestaltungsbeispiele
Versickerungsmulde mit Blühpflanzenbewuchs
Ein- oder mehrjährige Blütenpflanzen
Versickerungsmulde mit Staudenbewuchs
Dauerhafte Stauden als Bewuchs
Versickerungsmulde mit Rasenbewuchs
Der Quelltopf, der das Wasser einleitet, ist am hinteren Rand der Mulde erkennbar.
Versickerungsmulde in Kombination mit einem Teich
Die begrünte Uferzone des Teichs gewährleistet die Versickerung eingleiteten Niederschlagswassers.
Anlagentypen
Einzelanlagen
Die Versickerungsanlage liegt auf Ihrem Grundstück und nur Sie selbst leiten das Niederschlagswasser Ihres Grundstücks dort ein. Dann sind Sie allein für die Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage zuständig.
Gemeinschaftsanlage A
Die Versickerungsanlage, an die Ihr sowie mindestens ein weiteres Grundstück angeschlossen sind, verläuft über mehrere Grundstücke, einschließlich Ihres eigenen Grundstücks.
Dann tragen Sie gemeinsam mit den anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit der Anlage. Es empfiehlt sich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen allen Miteigentümerinnen und Miteigentümern einer Anlage. In diesem lässt sich die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Anlage festlegen. Außerdem lässt sich eine Person bestimmen, welche sich um die Verwaltung kümmert und stellvertretend für die Miteigentümergemeinschaft angesprochen werden kann. Informieren Sie sich ggf. auch rechtlich über diese Möglichkeit und beraten Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn.
Gemeinschaftsanlage B
Die Versickerungsanlage, an die Ihr sowie mindestens ein weiteres Grundstück angeschlossen sind, befindet sich auf einem Grundstück – dem eigenen oder dem einer Miteigentümerin bzw. eines Miteigentümers.
Dann tragen Sie gemeinsam mit den anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit der Anlage. Es empfiehlt sich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen allen Miteigentümerinnen und Miteigentümern einer Anlage. In diesem lässt sich die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Anlage festlegen. Außerdem lässt sich eine Person bestimmen, welche sich um die Verwaltung kümmert und stellvertretend für die Miteigentümergemeinschaft angesprochen werden kann. Informieren Sie sich ggf. auch rechtlich über diese Möglichkeit und beraten Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn.
Gemeinschaftsanlage C
Die Versickerungsanlage, an die Ihr sowie mindestens ein weiteres Grundstück angeschlossen sind, befindet sich auf einem gesonderten, gemeinsam genutzten Grundstück.
Dann tragen Sie gemeinsam mit den anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit der Anlage. Es empfiehlt sich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen allen Miteigentümerinnen und Miteigentümern einer Anlage. In diesem lässt sich die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Anlage festlegen. Außerdem lässt sich eine Person bestimmen, welche sich um die Verwaltung kümmert und stellvertretend für die Miteigentümergemeinschaft angesprochen werden kann. Informieren Sie sich ggf. auch rechtlich über diese Möglichkeit und beraten Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn.
Eigentum an mehrere Anlagen angeschlossen
Ihr Grundstück kann auch an mehrere verschiedene Versickerungsanlagen angeschlossen sein. Zum Beispiel entwässern Sie Ihr Dachflächenwasser der Vorderseite bzw. der Hinterseite Ihres Hauses in zwei unterschiedliche Mulden (Abbildung A) oder bei Ihrem zugewiesenen Stellplatz handelt es sich um eine Garage, welche wiederum das Niederschlagswasser in eine weitere Anlage einleitet (Abbildung B). Grundsätzlich gilt auch für diese Fallkonstellationen, dass Sie Miteigentümerin bzw. Miteigentümer dieser Anlage sind und damit auch unter Umständen Mitglied in mehreren Miteigentümergemeinschaften.
Privatrechtlicher Vertrag
Wenn Sie Miteigentümerin bzw. Miteigentümer einer oder mehrere Gemeinschaftsanlagen sind, kann ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und Ihren Nachbarinnen und Nachbarn die Pflege, Wartung und Instandhaltung der gemeinsam genutzten Versickerungsanlage rechtlich gesichert regeln. Der Vertrag soll mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Die beteiligten Vertragspartner sind mit dem jeweils dazugehörenden Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) namentlich aufzuführen.
- Dem Vertrag ist eine detaillierte Karte beizufügen, aus der die Lage der Grundstücke sowie die komplette Versickerungsanlage mit allen Zuleitungen ersichtlich sind.
- Der Gegenstand des Vertrages (hier: der gemeinsame Betrieb einer Anlage zur Niederschlagswasserbeseitigung) ist zu benennen.
- Die beteiligten Vertragspartner räumen sich gegenseitig Durchleitungs- und Benutzungsrechte an der Anlage ein.
- Die Vertragspartner bestimmen aus Ihrer Mitte oder extern einen rechtsverbindlichen Vertreter. Der gewählte Vertreter übernimmt die Durchführung der Abwasserbeseitigung (Vertretung vor Behörden, Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung der Anlage, Umlage der entstehenden Kosten etc.). Günstig wäre, für etwaige Verhinderungsfälle, die Bestimmung von mindestens zwei Vertretern.Weiter ist festzuhalten, dass unabhängig von der Bestimmung des rechtsverbindlichen Vertreters, auch jeder einzelne Vertragspartner berechtigt, aber auch verpflichtet ist, an der Anlage notwendige Maßnahmen durchzuführen bzw. durch einen geeigneten Dritten durchführen zu lassen, wenn der eigentlich Verantwortliche seinen Pflichten nicht oder nicht genügend nachkommt.
- Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Falle eines Eigentumsübergangs an ihrem Grundstück, ihre Rechte und Pflichten aus der privatrechtlichen Vereinbarung, auf Ihren Rechtsnachfolger zu übertragen.
- Die Dauer des privatrechtlichen Vertrages richtet sich nach der Dauer der wasserrechtlichen Erlaubnis.
- Ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien ist auszuschließen.
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