Stundung oder ratenweise Zahlung von Erschließungs-, Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträgen
Stundung oder ratenweise Zahlung von Erschließungs-, Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträgen
Erschließungsbeiträge
Sofern Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine termingerechte Begleichung der Beitragsforderung nicht gestatten, kann nach der Abgabenordnung auf begründeten Antrag (Stundungsantrag) hin einer ratenweisen Zahlung zugestimmt werden.
Ein entsprechender Antrag muss spätestens am Fälligkeitstag (einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides) beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen sein.
Der Stundungsantrag muß mit einem Zahlungsvorschlag (Ziel: Begleichung der Forderung innerhalb von einem Jahr) und einer Begründung versehen sein.
Die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Belastungen) sind in dem Formular Antrag auf Zahlungserleichterung von Erschließungsbeiträgen detailliert darzulegen und durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Wichtig!
Bei Gewährung einer Stundung werden von der jeweiligen Restsumme des gestundeten Betrages Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat erhoben.
Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträge
Auf schriftlichen Antrag hin kann für Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträge, unter Angabe des veranlagten Grundstückes (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück), der Ratenhöhe und -dauer (Möglichkeiten können Sie entsprechend der Staffelungsvorgabe übernehmen) eine Stundung, auch in Form einer Ratenzahlung nach § 8a KAG gewährt werden. Für die Dauer der Stundung bzw. Ratenzahlung sind Zinsen zu erheben; diese beträgen jährlich 2 Prozentpunkte über dem zu Beginn des Jahres geltenen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches, jedoch mindestens 1 Prozent.
Antrag auf Zahlungserleichterung Straßenbau- oder Kanalanschlussbeiträge