Aktueller Stand
Die Gaslaternen in Düsseldorf sind im September 2020 als Einzeldenkmäler in die Denkmalliste aufgenommen und damit unter Denkmalschutz gestellt worden. Jede Veränderung am Denkmal und damit eben auch an jeder einzelnen Laterne bedarf seitdem einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis. So auch beispielsweise beim Versetzen eines Standortes, der technischen Erneuerung im laufenden Betrieb usw. Der im September 2023 vom Stadtrat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene großflächige Wechsel der Betriebsart von Gas auf Strom (unter Beibehaltung der äußeren Form) bedarf also auch einer denkmalrechtlichen Zustimmung. Daher wurden Anfang Januar 2024 entsprechende Anträge zum Wechsel der Betriebsart vom Eigentümer (Amt für Verkehrsmanagement) bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde (Institut für Denkmalschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf) eingereicht.
Nach Prüfung und Abwägung hat die Untere Denkmalbehörde den Wechsel der Betriebsart als unbedenklich eingestuft, und dies im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem LVR – Amt für Denkmalpflege schriftlich dargelegt. Der LVR ist der Empfehlung der Unteren Denkmalbehörde nicht gefolgt.
Die Untere Denkmalbehörde bei der Landeshauptstadt Düsseldorf hat den LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland als Fachbehörde im Rahmen der Anhörung zu beteiligen (neu seit Gesetzesnovellierung 2022). Das MHKBD (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen) kommt als oberste Denkmalbehörde zum Zug für den Fall, der jetzt eingetreten ist: Nämlich, dass die Untere Denkmalbehörde und LVR keine Einigung in der Sache erzielen. Um weiteren Verzug zu vermeiden, wurde das MHKDB von Seiten der Stadt (Straßenbaulastträger) angeschrieben, mit der Bitte um zeitnahe Prüfung und Entscheidung.
Parallel zur Einreichung der o.a. denkmalschutzrechtlichen Anträge arbeitet das Amt für Verkehrsmanagement gemeinsam mit dem Betreiber (Stadtwerke Düsseldorf) an vorbereitenden Maßnahmen für die anvisierte Umrüstung der Betriebsart Gas auf Strom: Erstellung von straßenbezogenen Planungen, Lichtberechnungen, Produktentwicklung für viele bauliche Komponenten wie Ansteuerbarkeit etc.
Aktuell sind noch knapp 13.600 Gaslaternen in Betrieb. Dieses Jahr sind bislang lediglich die Leuchten an der Musterstrecke in Eller umgerüstet worden.
Im Überblick
Weitere Vorgehensweise
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der Umrüstung der Gasleuchten zu erarbeiten und den Bezirksvertretungen, den Fachausschüssen und dem Rat vorzulegen. Dabei soll herausgearbeitet werden, an welchen Standorten die Leuchtenkörper der Typen Alt-Düsseldorf, Frankfurt, Auf- und Ansatzleuchte – inklusive Wandarme – mit LED um- oder nachgebaut werden können.
Energieträger der Gasleuchten ändert sich - nicht die Optik
Das Bild der historischen Gasleuchten wird weitest möglich erhalten bleiben. Durch die Umrüstung auf LED wird der Energieträger verändert. Die Optik der Gasleuchten bleibt in der Regel bestehen. Es müssen allerdings auch Aspekte der Stadtbildgestaltung und der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden. Zudem muss geprüft werden, wie bei der Umstellung und Erneuerung von Laternen aktuellste Technik berücksichtigt werden kann. Dies gilt beispielsweise für die Helligkeitssteuerung oder Elektrolademöglichkeiten.