Bei Fragen zum Thema Grenzauskünfte können Sie sich gerne telefonisch (0211 - 8994276) oder per E-Mail an uns wenden.
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind, können Sie gerne einen Termin bei uns vor Ort vereinbaren, um Einsicht in die Katasterunterlagen zu nehmen und sich diese erläutern zu lassen. Dieser Service ist kostenfrei. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig. Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch die Grenzlängen in Auszüge aus der Liegenschaftskarte ein (Flurkarte mit Maßen).
Unter Angabe des Verwendungszwecks können auch Notarinnen und Notare sowie sonstige Antragsteller mit berechtigtem Interesse die Nachweise über die sie betreffenden Liegenschaften einsehen.
Falls Sie vor Ort wissen wollen, wo genau Ihre Grundstücksgrenze verläuft, und die Einsicht in die Unterlagen des Katasterzahlenwerks keine Abhilfe schaffen konnten, ist eine Amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung erforderlich. Für diese und andere Liegenschaftsvermessungen an Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an einen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen ÖbVI.
Was Sie schon immer wissen wollten:
Es kommt vor, dass das Wissen über den genauen Verlauf einer Grenze mit der Zeit verloren gegangen ist. Das kann dann ein Problem werden, wenn man z.B. einen neuen Zaun errichten möchte, das genaue Eigentum an einer Grenzmauer bestimmt werden soll oder Unklarheit darüber herrscht, auf welcher Seite der Grenze Bäume oder Sträucher gewachsen sind.
Um Unklarheiten vorzubeugen kann man beim Vermessungs- und Katasteramt Einsicht in die Katasterunterlagen nehmen und sich diese erläutern lassen.