Gebäudeeinmessung
Flyer "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht"
Gebäudeeinmessung
Das Liegenschaftskataster dient, zusammen mit dem Grundbuch, der Sicherung des Eigentums an den Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Aus diesem Grund schreibt das Vermessungs- und Katastergesetz NRW vor, dass im Liegenschaftskataster alle Liegenschaften darzustellen und zu beschreiben sind.
Um einen aktuellen Gebäudebestand nachweisen zu können, besteht die gesetzliche Pflicht, Gebäude nach der Fertigstellung einmessen zu lassen.
Nähere Einzelheiten zur Gebäudeeinmessung und der Gebäudeeinmessungspflicht können dem Faltblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht entnommen werden.
Die Gebäudeeinmessungen werden von den, im Land NRW niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt.