Im amtlichen Nachweis des Landes, der AFIS-Festpunktauskunft NRW der Bezirksregierung Köln - Geobasis NRW - wird für die Nivellementspunkte des Landes (1. bis 3. Ordnung) auf dem Stadtgebiet Düsseldorf nur noch der Höhenstatus 170 geführt und beauskunftet.
Mit dem Programm LinkBase-Web (Internetanwendung des Vermessungs- und Katasteramtes), können alle kommunalen Nivellementspunkte auf dem Düsseldorfer Stadtgebiet beauskunftet werden. Die Höhenfestpunkte liegen dann im Höhenstatus 100, 160 und 170 vor. Die Nivellementspunkte des Landes 1. bis 3. Ordnung werden nachrichtlich in drei Höhenstatus (100, 160, 170) vorgehalten.
Alle Höhenangaben bei bereits vorhandenen städtischen Plänen, Planungen, Bebauungsplänen und sonstigen Nachweisen vor dem Höhenbezugsystemwechsel beziehen sich auf das Höhenniveau NN. Dieser Höhenstatus (HST = 100) wird verbindlich beibehalten und nicht verändert. Ausnahme: Einige Bebauungspläne liegen im Höhenstatus 160 vor.
Bei Planungen nach dem Höhenbezugsystemwechsel beziehen sich alle Höhenangaben, bis auf wenige Ausnahmen, auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf nur noch auf den Höhenstatus 170 (DHHN2016). Dies wird auch in einem Stempelfeld explizit dokumentiert.
Kurzbezeichnung gem. AdV 1)
Höhenstatus
Bemerkung
liegt flächendeckend vor
aktueller verbindlicher Höhenstatus
DE_DHHN12_NOH Normalorthometrische Höhe
100
NN-Höhe
ja
X (historisch)
DE_DHHN92_NH Normalhöhe
160
NHN-Höhe
ja
X (historisch)
DE_DHHN2016_NH Normalhöhe
170
NHN-Höhe
ja
X
1) Bezeichnung entsprechend "Koordinatenreferenzsysteme und Maßeinheiten für AFIS-ALKIS-ATKIS" der GeoInfoDok der AdV.
Ausnahme: Bei aktuellen Großbauprojekten, wie z.B. der U-81-Trasse oder dem Glasmacherviertel ist in jedem Fall mit dem Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf zu klären, auf welchen Höhenstatus sich die Planungsangaben beziehen.
Rückblick:
Im Land NRW wurde zum 01.12.2016 der einheitliche integrierte geodätische Raumbezug fertiggestellt. Das hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch der Höhenstatus (HST) 170 im Höhenbezugssystem DHHN2016 amtliche Anwendung findet.
Erst nach der vollständigen Neuberechnung und Fertigstellung aller städtischen Nivellementspunkte im neuen HST 170 konnte das Höhenbezugsystem am 01.08.2018 auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf eingeführt werden. Anschließend wurden alle kommunalen Anwendungen, soweit möglich, auf den neuen HST umgestellt. Die Beträge der Höhenverbesserungen lagen bei ca. +30 bis +55 [mm].
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Landeshauptstadt Düsseldorf Vermessungs- und Katasteramt