Höhenbezugssysteme

Höhenbezugssysteme

Im amtlichen Nachweis des Landes, der AFIS-Festpunktauskunft NRW der Bezirksregierung Köln - Geobasis NRW - wird für die Nivellementspunkte des Landes (1. bis 3. Ordnung) auf dem Stadtgebiet Düsseldorf nur noch der Höhenstatus 170 geführt und beauskunftet.

Mit dem Programm LinkBase-Web (Internetanwendung des Vermessungs- und Katasteramtes), können alle kommunalen Nivellementspunkte auf dem Düsseldorfer Stadtgebiet beauskunftet werden. Die Höhenfestpunkte liegen dann im Höhenstatus 100, 160 und 170 vor. Die Nivellementspunkte des Landes 1. bis 3. Ordnung werden nachrichtlich in drei Höhenstatus (100, 160, 170) vorgehalten.

Alle Höhenangaben bei bereits vorhandenen städtischen Plänen, Planungen, Bebauungsplänen und sonstigen Nachweisen vor dem Höhenbezugsystemwechsel beziehen sich auf das Höhenniveau NN. Dieser Höhenstatus (HST = 100) wird verbindlich beibehalten und nicht verändert. Ausnahme: Einige Bebauungspläne liegen im Höhenstatus 160 vor.

Bei Planungen nach dem Höhenbezugsystemwechsel beziehen sich alle Höhenangaben, bis auf wenige Ausnahmen, auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf nur noch auf den Höhenstatus 170 (DHHN2016). Dies wird auch in einem Stempelfeld explizit dokumentiert.

Kurzbezeichnung
gem. AdV 1)
Höhenstatus Bemerkung liegt flächendeckend vor aktueller verbindlicher Höhenstatus
DE_DHHN12_NOH
Normalorthometrische Höhe
100 NN-Höhe ja X
(historisch)
DE_DHHN92_NH
Normalhöhe
160 NHN-Höhe ja X
(historisch)
DE_DHHN2016_NH
Normalhöhe
170 NHN-Höhe ja X

1) Bezeichnung entsprechend "Koordinatenreferenzsysteme und Maßeinheiten für AFIS-ALKIS-ATKIS" der GeoInfoDok der AdV.

Ausnahme:
Bei aktuellen Großbauprojekten, wie z.B. der U-81-Trasse oder dem Glasmacherviertel ist in jedem Fall mit dem Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf zu klären, auf welchen Höhenstatus sich die Planungsangaben beziehen.

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