Was Sie schon immer wissen wollten:
Die Ursprünge des Liegenschaftskatasters liegen in den 1830er Jahren, als das Kataster als Hilfsmittel zur gerechten Besteuerung von Grund und Boden eingeführt wurde. Mit der Zeit entwickelten sich die Katasterämter zu eigenständigen Behörden. Seit 1900 findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Grundbuch statt, sodass das Liegenschaftskataster nun auch dem Nachweis und der Sicherung von Eigentumsansprüchen diente.
Mit den weiter steigenden Ansprüchen der Nutzer und der fortschreitenden technischen Entwicklung wandelte sich das Liegenschaftskataster über ein Mehrzweckkataster zu einem Geobasisinformationssystem. Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden heute von den Bürgerinnen und Bürgern sowie Nutzern aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft für vielfältige Zwecke genutzt.
In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden für die Erhebung, Führung und Bereitstellung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters zuständig. Inhalt der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind die Angaben zu Flurstücken, Gebäuden und Eigentümern sowie die charakteristische Topografie. Die hochgenaue Bestimmung der Lage von Grenzen und ihres Verlaufs ist von zentraler Bedeutung im Liegenschaftskataster.
Die Erhebung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters umfasst sowohl die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und deren Übernahme in den Datenbestand des Katasteramtes, als auch die Ermittlung und Verarbeitung weiterer vermessungs- und katastertechnisch relevanter Daten.
Die Arten Liegenschaftsvermessungen sind:
- Teilungsvermessung
- Grenzvermessung
- Amtliche Grenzanzeige
- Gebäudeeinmessung
- Erstellung amtlicher Lagepläne
Neben den zuständigen Katasterämtern sind auch die NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren (ÖbVI) dazu befugt, Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen.
Während früher bei Liegenschaftsvermessungen hauptsächlich Messband und Fluchtstäbe zum Einsatz kamen, werden die Vermessungen heute mit modernsten Geräten durchgeführt. Neben sogenannten Tachymetern, mit denen hochgenau Winkel und Strecken gemessen werden können, werden auch satellitengestützte GPS-Messungen verwendet. Ziel dieser kombiniert eingesetzten Messverfahren ist es, zentimetergenaue Koordinaten von Grenz- und Gebäudepunkten zu bestimmen.
Die Führung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters obliegt den zuständigen Katasterämtern für das Gebiet des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Früher wurden hier die Liegenschaftskarte und die Informationen des Liegenschaftsbuchs getrennt gepflegt. Heute werden die Daten des Liegenschaftskatasters einheitlich im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (kurz: ALKIS) geführt.
Die Bereitstellung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Am häufigsten werden Auszüge aus der Liegenschaftskarte (auch bekannt als: Flurkarte, Katasterkarte oder Lageplan) benötigt. Diese amtlichen Flurkarten werden bei der Stellung von Bauanträgen oder auch zur Vorlage bei Banken, etc. benötigt.
Darüber hinaus erhalten Sie bei Bedarf auch digitale Auszüge aus den Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters oder auch Auszüge aus den Eigentümerinformationen, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse dargelegt werden kann.