Der Namensgeber Dr. Carl Peters (1856-1918) war deutscher Kolonialpolitiker und Afrikaforscher. Er war Reichskommissar für das Kilimandscharo-Gebiet (1891-1893).
Am 16.12.1937 wurde eine Straße nach ihm benannt.
Carl Peters galt bereits zu Lebzeiten als eine der umstrittensten Schlüsselfiguren der deutschen Kolonialbewegung und steht heute im Fokus der Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte. Während sich die ältere Forschungsliteratur zumeist auf die pathologische Auffälligkeit des Kolonialisten konzentriert hat („gerichtsnotorisch krimineller Psychopath“, Wehler S. 338), befassen sich jüngere Studien auch mit dessen politischem Werdegang und den Auswirkungen seiner aggressiven Expansionsunternehmungen.
Mit der Gründung der „Gesellschaft für Deutsche Kolonisation“ im Jahr 1884 setzte sich Carl Peters von der in Kolonialfragen eher zurückhaltend agierenden Regierung Bismarcks ab, um „in entschlossener und durchgreifender Weise die Ausführung von […] Kolonisationsprojekten selbst in die Hand zu nehmen.“ Die sich anschließenden Expeditionen wurden mit dem Ziel der „rücksichtslosen Bereicherung des eigenen Volkes auf anderer, schwächerer Völker Unkosten“ durchgeführt. ...
Dementsprechend schloss Peters mit lokalen Autoritäten unter Anwendung von fragwürdigen Methoden (Alkohol, Androhung und 164 Demonstration von Gewalt) sogenannte „Schutzverträge“ ab, die insbesondere ihm selbst „das alleinige und ausschließliche Recht völliger und uneingeschränkter Ausnutzung“ der entsprechenden Gebiete einräumten. Um seine Machtposition zu stärken und das Territorium vergrößern zu können, erzwang Peters 1885 einen kaiserlichen Schutzbrief, indem er mit der Abtretung der erworbenen Länder an Belgien drohte. Zeitgleich gründete er die „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft“ (DOAG), auf die sämtliche Rechte übergingen.
Der Aufstand der ostafrikanischen Küstenbevölkerung („Araberaufstand“) in den Jahren 1888 bis 1890 ermöglichte der Reichsregierung die Übernahme der administrativen und militärischen Kontrolle über die Kolonie; Carl Peters wurde als Reichskommissar im Kilimandscharo-Gebiet eingesetzt. Dort errichtete er eine Willkürherrschaft, die „selbst für die damaligen kolonialen Verhältnisse als extrem gelten muss“. (Bear, S. 32) Nachdem er seine afrikanische Geliebte und seinen Diener aus persönlichen Gründen hatte hinrichten lassen, wurde der Kolonialpolitiker schließlich seines Amtes enthoben und in einem Disziplinarverfahren 1897 unehrenhaft aus dem Staatsdienst entlassen.
Der Fall des „Hänge-Peters“ erhielt durch eine Debatte im Reichstag überregionale Aufmerksamkeit; für die Sozialdemokraten unter August Bebel repräsentierte dieser das Bild eines „grimmigen Ariers, der alle Juden vertilgen will und in Ermangelung von Juden drüben [sic] in Afrika Neger totschießt [sic] wie Spatzen und Negermädchen zum Vergnügen aufhängt […].“ Peters selbst machte aus seinen Überzeugungen keinen Hehl und offenbarte ungeniert sein rassistisch und sozialdarwinistisch geprägtes Menschenbild: „Der Neger ist der geborene Sklave, dem ein Despot nötig ist wie dem Opiumraucher die Pfeife.“ 1891 wurde unter seiner Mitwirkung der „Allgemeine Deutsche Verband“ gegründet, in dem sich Vertreter des völkischen Spektrums für die aggressive Ausbreitung des deutschen Lebensraums einsetzten.
Im Dritten Reich entwickelte sich ein regelrechter Kult um den „Kolonialpionier“; zahlreiche Biographien und Propagandafilme feierten Carl Peters als „Vorbild und Vorläufer des nationalsozialistischen Helden“ (Maß, S. 244). In diesem Zusammenhang honorierte das NS-Regime vor allem die konsequente und rücksichtslose Umsetzung seiner ideologischen Ziele und glorifizierte das brutale Vorgehen gegen die indigene Bevölkerung Afrikas als Beispiel herausragender Männlichkeit. Um Peters vollständig zu rehabilitieren, hob Adolf Hitler 1937 dessen Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs posthum auf.