Steuern
Deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland. Es wird zwischen Einzelpersonen und Unternehmen unterschieden. Das bedeutet, dass jedes Jahr von Ihnen eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, sowohl für sich selbst als Einzelperson als auch für das Unternehmen. Nach der Registrierung Ihres Unternehmens wird Ihnen automatisch eine Steuernummer von dem zuständigen Finanzamt zugewiesen.