Fördermaßnahme „Go-to-Market Gutschein“

| 05 2024 News

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Startups leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft, da sie ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen sind.

Mit der Fördermaßnahme „Go-to-Market Gutschein“ soll die Anzahl der Startups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW erhöht werden, indem Zuwendungen für die Entwicklung eines Prototyps für ein digitales Produkt gewährt werden.

Die Qualität des Prototyps ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams jedoch erfahrungsgemäß nicht über alle benötigten Kompetenzen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits frühzeitig auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über die vorliegende Fördermaßnahme mitfinanziert werden sollen.

Mit der Förderung können Dienstleistungen wie z.B. Softwareentwicklung bezahlt werden. Die Zuwendung beträgt zwischen 15.000 bis maximal 35.000 Euro. Projektanträge können bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden.

Dafür stehen 31,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Der Go-to-Market Gutschein bezieht sich auf die Priorität 2 „Mittelstandsfreundliches NRW“ und dient dem spezifischen Ziel 2 „Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für die Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden“ des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027.

www.in.nrw/go-to-market