Als Beherbergungsbetrieb gilt insbesondere:
- ein Hotel
- ein Gasthof
- eine Pension
- ein/e Privatzimmer oder –Ferienwohnung
- eine Jugendherberge
- ein Motel
- ein Campingplatz
- ein Schiff oder
- eine ähnliche Einrichtung
Hat eine Beherbergungsbetreibende oder ein Beherbergungsbetreiber mehrere Beherbergungen, so ist für jeden einzelnen Standort eine Anmeldung einzureichen.
Beispiel: Die Mustermann Hotel GmbH besitzt 3 Hotels in Düsseldorf. Zum einen das Mustermann City, das Mustermann Inn, sowie das Mustermann Express. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer oder eine von ihr oder ihm bevollmächtigte Person muss in diesem Fall für das Mustermann City, für das Mustermann Inn, sowie für das Mustermann Express jeweils eine Steueranmeldung einreichen.