Hafeneinfahrtsbrücke: Abschluss der Arbeiten

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Um die Hafeneinfahrtsbrücke, besonders für Radfahrer, sicherer zu machen, wurden die Geländer des Brückenbauwerkes optimiert und die Bodensohle angepasst. Markierungen auf der Fahrbahn signalisieren jetzt "Achtung Radverkehr Langsam". Foto: Amt für Verkehrsmanagement

Ab Freitag, 30. August, ist die Hafeneinfahrtsbrücke für Fußgänger und Radfahrer wieder uneingeschränkt nutzbar. Schilder und Piktogramme weisen auf die geltende Regelung Fußweg, Radfahrer frei hin. Foto: Amt für Verkehrsmanagement

"Flexpfosten"wurden zur Trennung der Richtungsverkehre und zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf den Zwischenpodesten angebracht. Foto: Amt für Verkehrsmanagement

Seit Juni laufen Ertüchtigungsarbeiten an der Hafeneinfahrtsbrücke. Damit wurden die Arbeiten fortgesetzt, die im August 2023 begonnen haben. Nun stehen die Arbeiter kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Ab Freitag, 30. August 2024, ist die Brücke für Fußgänger und Radfahrer wieder uneingeschränkt befahrbar. Um das Bauwerk, besonders für Radfahrer, sicherer zu machen, wurden die Geländer optimiert und die Bodensohle angepasst.

Zudem wurden, um auch die Sicherheit für Fußgänger zu verbessern, sogenannte Flexpfosten zur Trennung der Richtungsverkehre und zur Reduzierung der Geschwindigkeit von Radfahrenden in den Zwischenpodesten installiert, verdeutlichende Markierungen ergänzt und die Beschilderung angepasst. Die auf der Fahrbahn angebrachte Markierung "Achtung Radverkehr langsam" soll im Zusammenhang mit der ausgeschilderten Regelung "Radverkehr frei" im Folgenden kurz erläutert werden.

Was bedeutet Fußgängerweg, "Radverkehr frei"?
Im Düsseldorfer Stadtgebiet ist die Regelung Fußgängerweg, mit Zusatzschild "Radverkehr frei", nicht neu. Oft ist jedoch das vorgeschriebene Verhalten entweder nicht bekannt oder wird missachtet. Um zukünftige Sperrungen von Radverbindungen zu vermeiden, werden die Regelungen besonders im Hinblick auf die Nutzung von Brücken hier kurz erläutert: Die Anordnung des Verkehrszeichens "Radverkehr frei" in Verbindung mit dem Verkehrszeichen "Fußgängerweg" ermöglicht Radfahrenden die Nutzung von Gehwegen. Die Radler dürfen dabei aber auf den frei gegebenen Fußwegen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Sie müssen sich dem Fußverkehr zu jeder Zeit unterordnen und dürfen Fußgänger nicht behindern. Das bedeutet auch, dass die Radfahrer bei hoher Frequentierung des Weges zu Spitzenzeiten aus Rücksichtnahme auf die Fußgänger absteigen müssen. 

Neues Piktogramm "Achtung Radverkehr Langsam"
Um die Verkehrsregelung "Radverkehr frei" zu verdeutlichen wurde ein neues Piktogramm an den Rampenabfahrten der Hafenbrücke installiert. Dieses Piktogramm soll zukünftig nach Überprüfung auch auf Brücken mit vergleichbaren Randbedingungen aufgebracht werden. Das Piktogramm besteht aus dem Schriftzug "Langsam", einem Piktogramm "Achtung Radverkehr" sowie vier Quermarkierungen, die beim Überfahren visuell und taktil wahrgenommen werden. Der erste Einsatz dieses Piktogramms erfolgte an der Rampe Hellerhof. Dort registrierten die Verkehrsmanager positive Effekte. Der Einsatz des Piktogramms ist darüber hinaus an weiteren ausgewählten Gefährdungsstellen im Zusammenhang mit Querungen von Radverkehrsanlagen geplant.