Landeshauptstadt Düsseldorf und Wohlfahrtsverbände erneuern Rahmenvertrag
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"Die Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrages und die darin enthaltenen Anpassungen sichern für weitere fünf Jahre die sozialen Hilfen für die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger. Bis zum 31. Dezember 2023 erhalten die Verbände Planungssicherheit und die Garantie, ihre professionelle Arbeit im Sinne der Rat suchenden und betreuten Menschen verlässlich und in bewährter Form fortzusetzen", erklärte Oberbürgermeister Geisel bei der Unterzeichnung.
Zur Sicherung der sozialen Infrastruktur werden in Düsseldorf im Jahr 2018 rund 83 Millionen Euro für die Arbeit der freien Träger, Verbände, Institutionen und Initiativen bereitgestellt. Neben der Finanzierung schreibt der Vertrag die Aufgabenbereiche der Träger der freien Wohlfahrtspflege fest. Die städtischen Mittel werden für Angebote und Maßnahmen für die Gesundheit, Schule, Soziales, Migration und Integration sowie Jugend eingesetzt. "Sollten sich in den Arbeitsgebieten Bedarfsveränderungen ergeben, greift weiterhin die Düsseldorfer Flexibilisierungsklausel. Die Finanzmittel können dann, mit den entsprechenden politischen Beschlüssen, schnell und in Umfang und fachlicher Ausstattung angemessen, in den einzelnen Arbeitsbereichen verschoben werden. Dies hat sich in den letzten Jahren sehr gut bewährt", so Stadtdirektor Burkhard Hintzsche.
Erfüllung der Aufgaben
Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit der Wohlfahrtsverbände ist der große Bereich der Familien-, Kinder- und Jugendförderung. Darunter fallen unter anderem die Offene Ganztagsschule, Jugend- und Schulsozialarbeit, Beratungsstellen, die Fachberatung der Tagespflege sowie die Eltern- und Familienbildung. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Hilfen für Obdachlose und für Menschen mit Wohnungsproblemen sowie die Unterstützung von Flüchtlingen gehören ebenso zu den umfangreichen Aufgabenfeldern wie auch die Integration der Menschen mit Behinderungen, die Inklusion oder die Seniorenhilfe. Ebenfalls an die freien Träger übertragen sind die Schuldnerberatung, die Betreuung von Erwachsenen, die Amtsvormundschaft und –Pflegschaft sowie die Jugendgerichtshilfe. Die Dienste der Gesundheitsfürsorge sind mit Zuwendungen für die Drogenhilfe, den Gesundheitsschutz und die Gesundheitspflege ebenso abgesichert.
Der erste Rahmenvertrag wurde bereits im Jahr 1998 abgeschlossen. In den folgenden Jahren wandelten sich die Arbeitsfelder- und Inhalte analog zu den Aufgaben der Kommunen und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Der Rahmenvertrag wird dem jeweils aktuellen Stand angepasst. Von der neuen Flexibilisierung ausgenommen sind deshalb die gesetzlichen Pflichtaufgaben Offene Ganztagsschule, Adoption, Betreuung nach dem Betreuungsgesetz, die Jugendgerichtshilfe sowie Vormund- und Pflegschaften.
Finanzierung der Angebote
Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Verfügung gestellten Mittel verteilen sich in der Hauptsache auf folgende Bereiche:
- Angebote für Wohnungslose: 2,4 Millionen Euro
- Tagespflege: 2,7 Millionen Euro
- Eltern- und Familienbildung: 4 Millionen Euro
- Angebote für Seniorinnen und Senioren: 4,4 Millionen Euro
- Kinder- und Jugendberatungsstellen: 4,5 Millionen Euro
- Drogenhilfe: 5,4 Millionen Euro
- Jugend- und Schulsozialarbeit: 8,8 Millionen Euro
- Jugendförderung: 9,6 Millionen Euro
- Offene Ganztagsschule: 33 Millionen Euro