Vorbereitung auf Energie- und Gasmangellage: Krisenstab setzt Handlungskonzept fort
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Voraussetzung für die Durchführung ist unter anderem die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dafür müssen die auf Bundesebene in Aussicht gestellten Energiesicherungsverordnungen über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuV und EnSimiV) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz berücksichtigt werden. Die EnSikuV soll zum 01.09.2022 in Kraft treten.
Die Landeshauptstadt fühlt sich verpflichtet, das Einsparziel des Deutschen Städtetages und der Bundesnetzagentur von 20 Prozent in den Bereichen Erdgas, Fernwärme und Strom zu erfüllen. In Düsseldorf soll dieses Ziel in einem ersten Schritt durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Einsparungen in städtischen Gebäuden - die Heizperiode soll auf einen Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 30. April 2023 verkürzt werden. Zudem soll die Raumtemperatur im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten reduziert und die Heizzeit pro Tag auf 8 bis 16 Uhr eingeschränkt werden. Darüber hinaus wird im Rahmen einer internen Umstrukturierung auf eine Beheizung von zwei Drittel der Gewächshausflächen am Hauptbetriebshof Stockumer Höfe des Gartenamtes verzichtet.
Der städtische Krisenstab wird von Feuerwehrdezernent Christian Zaum geleitet. Das Gremium tagt in regelmäßigen Abständen, um die Auswirkungen einer rückläufigen Gas- und Energieversorgung für Düsseldorf zu beraten. Der Krisenstab entwickelt das Handlungskonzept zu den Energiesparmaßnahmen entsprechend der dynamischen Lage laufend weiter.