Tageskasse geöffnet
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Bei der Online-Ticketbuchung entscheiden sich die Besucher somit direkt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie den Aquazoo besuchen wollen und umgehen damit mögliche Wartezeiten an der Tageskasse. Das Online-Ticket erleichtert es, die reduzierte Gesamtbesucherzahl bestmöglich zu koordinieren. Denn derzeit dürfen sich im Aquazoo maximal 285 Personen gleichzeitig aufhalten.
Ticketkauf und Preise
An der Tageskasse gelten die regulären Preise: Erwachsene 9 Euro, ermäßigt 5 Euro (Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Schüler/innen, Student/innen und Auszubildende nach dem Ausbildungs- bzw. Berufsförderungsgesetz), Familienkarte 18 Euro für 2 Personen und alle eigenen Kinder (bzw. Enkelkinder) unter 18 Jahren. Der Eintritt ist frei für: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Schwerbehinderte ab 80 Prozent (inkl. Begleitperson, wenn im Ausweis vermerkt), Inhaber des Düsselpasses, Inhaber der Düsseldorf Card und Art:card, Mitglieder des Freundeskreises Aquazoo.
Es wird um bargeldloses Bezahlen gebeten, wobei den Gästen an der Tageskasse grundsätzlich folgende Bezahlmöglichkeiten jederzeit offenstehen: Barzahlung, girocard, internationale Debitkarten (Maestro und V Pay), Kreditkarten (Mastercard und Visa), kontaktloses Bezahlen (unter 25 Euro auch ohne Pin/Unterschrift), Mobile Payment (inkl. Apple Pay und Google Pay).
Eine Onlinebuchung für ein gewünschtes Einlass-Fenster ist weiterhin unter www.westticket.de/aquazoo-loebbecke-museum oder telefonisch unter der Hotline-Nummer 0211-27400200 möglich. Für die Onlinebuchung fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro an (Familienkarte 2 Euro), unabhängig davon, ob man Vollzahler oder zu ermäßigtem bzw. freiem Eintritt berechtigt ist.
Weitere Hinweise zum Besuch:
Um Gruppenbildungen zu verhindern, wird das Einbahnstraßen-System vorerst beibehalten. Der ausgewiesene Rundgang innerhalb der Ausstellung des Aquazoo darf somit von den Besucherinnen und Besuchern nur in eine Richtung begangen werden. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach wie vor Pflicht. Weiterhin gilt die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln nach der Coronaschutzverordnung.