An wen richtet sich die sogenannte „Brandschutzordnung“ und aus welchen Teilen besteht sie?

Eine Brandschutzordnung kann die Teile A, B und C umfassen. Sie ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb des Gebäudes oder des Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen zur Brandverhütung. Der Teil A besteht aus dem Aushang, der Teil B richtet sich an Personen Mitarbeiter ohne besondere Brandschutzaufgaben und der Teil C richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind (Führungskräfte, Brandschutzbeauftragte).

Gibt es eine Vorlage für eine Brandschutzordnung?

Brandschutzordnungen werden immer individuell für den Betrieb erstellt. Eine Formvorlage gibt es daher nur für den öffentlich ausgehängten Teil A. Alle anderen Details werden in der DIN 14096 geregelt. Sprechen Sie für die Detailplanungen zu diesem Thema bitte ein Brandschutzbüro oder einen Sachverständigen für Brandschutz an und lassen sich dort beraten.

Wer überprüft die Brandschutzordnung?

Eine Überprüfung muss spätestens alle zewi Jahre von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Kompetente Hilfe erhalten Sie hier in einem Brandschutzbüro. Die Feuerwehr prüft Brandschutzordnungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nur im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und nicht nach der Inbetriebnahme des Gebäudes.

Wer ist für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen verantwortlich?

Jeder Arbeitgeber hat gemäß Arbeitsstättenverordnung § 4 Absatz 4 im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Flucht- und Rettungspläne zu erstellen und bekannt zu machen.  Ergänzend sind entsprechende Vorkehrungen seitens des Eigentümers der Immobilie bzw. deren Betreiber notwendig, falls in der Baugenehmigung Flucht- und Rettungspläne gefordert wurden.

Was muss bei der Festlegung einer Sammelstelle/-platz beachten?

Die Sammelstelle muss so gewählt werden, dass sie außerhalb möglicher Gefahrenbereiche, wie z.B. Trümmerschatten von Gebäuden, verrauchte Bereiche, Verkehrswege etc., liegt. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass durch die Wahl der Sammelstelle die Anfahrt der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird.

Wie melde ich den Ausfall einer brandschutztechnischen Einrichtung (z.B. Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage etc.?

Eine solche Meldung können Sie unserer Abteilung Prävention hier zukommen lassen.

Wo kann ich eine Brandsicherheitswache für Baustellen bestellen?

Aufgrund der Vielzahl von Baustellen in Düsseldorf ist es uns leider nicht möglich, auf Baustellen eine Brandsicherheitswache seitens der Feuerwehr zu stellen.

Gemäß dem Arbeitsschutzrecht obliegt Ihnen als Verantwortlichem  für die Baustelle die Pflicht, bei Heißarbeiten für ausreichende Brandschutzmaßnahmen zu sorgen. Im Vorfeld der Arbeiten sollten Sie diesbezüglich eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen bzw. seitens eines geeigneten Sachverständigen vornehmen lassen. Grundsätzlich sind die Vorgaben der ASR 2.2 einzuhalten.