Planungsanforderungen Erdsondenanlage
Wasserschutzzonen
Aus wasserwirtschaftlichen Gründen sind Erdwärmesonden in den Wasserschutzzonen III und IIIA grundsätzlich nicht erlaubnisfähig.
In der Wasserschutzzone III B sind als Wärmeträger in den Erdsonden ausschließlich die auf Seite 1 der Liste der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) genannten Wärmeträger erlaubnisfähig (Bitte wählen Sie die Liste "sortiert nach Produktname"):
Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone III, III A oder III B liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)
Folgende unabhängige Stellen bzw. Institutionen beraten Sie gerne bei der Entscheidung bzgl. einer Wärmepumpenheizung:
Serviceagentur Altbausanierung (SAGA):
Die Serviceagentur Altbausanierung unterstützt und berät kostenlos private Hauseigentümer rund um das Thema der energetischen Altbausanierung. Zu der auch die Nachrüstung einer Heizungsanlage mit Erdsonden zählt. Weitere Informationen/ Empfehlungen können Sie unter der Rufnummer 0211-89-21015 erhalten.
Serviceagentur Altbausanierung (SAGA)
Unter folgendem Link finden Sie weiterführende Informationen :
Landesgesellschaft NRW Engergy4Climate GmbH
Tiefenbeschränkungen
Mit einer Tiefenbeschränkung einer Erdsondenbohrung ist in den folgenden Fällen zu rechnen:
- es liegt eine Grundwasserverunreinigung im Bereich der geplanten Erdsonden vor
- im Untergrund befindet sich hochsalinares d.h. salziges Grundwasser
- die Erdsondenbohrung dringt in das devonische Festgestein ein
Eine Tiefenbeschränkung ist ggf. erforderlich, um während der Erdsondenbohrung eine Veränderung tieferer Grundwasserbereiche zu verhindern. Aus diesen Gründen sind Bohrungen nur in wenigen Einzelfällen bis 99 m möglich. Bei Tiefen über 100 m sind die Bohrungen der Bergbehörde gem. § 127 Abs. 1 BBergG anzuzeigen. Diese Anzeige entbindet jedoch nicht von der wasserrechtlichen Erlaubnis, welche separat beim Umweltamt zu beantragen ist.
Abstände
Um eine thermische Beeinflussung zwischen den einzelnen Erdsonden und Erdsondenanlagen zu vermeiden, sind bei der Planung folgende Abstände zwingend zu berücksichtigen:
- 3 m zum Nachbargrundstück
- 2 m zu Gebäuden
- Zwischen den Sonden: mind. 5 m bei Sondenlängen von 40 - 50 m und mind. 6 m bei Sondenlängen von > 50 - 100 m
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Richtlinienreihe VDI 4640 "Thermische Nutzung des Untergrunds"
Lage
Erdwärmesonden sollten zur Gewährleistung der Zugänglichkeit nicht unterhalb von Gebäuden errichtet werden.
Bohrfirmen
Die Bohrarbeiten für Erdsondenanlage dürfen ausschließlich Fachunternehmen ausführen, welche nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zertifiziert sind.
Betriebssicherheit
Um Leckagen frühzeitig erkennen zu können und einen Austrag von Wärmeträgerflüssigkeit zu verringern, sind die Sondenanlagen mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen auszurüsten (z. B. Druckwächter).
Größere Anlagen
Für Anlagen mit einer Heizleistung größer 30 kW ist die Anlagendimensionierung durch Berechnungen (z. B. mittels einer Software) nachzuweisen und die thermodynamische Entwicklung im Untergrund für den gesamten Betriebszeitraum von mindestens 25 Jahren zu berücksichtigen. Zur Bestimmung der tatsächlichen Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes ist in diesen Fällen die Durchführung eines Thermal Response Testes (TRT) erforderlich. Je nach Ergebnis der Anlagendimensionierung kann es erforderlich sein, im Umfeld der Erdsondenanlage langfristig betriebene Grundwassermessstellen zur Überwachung der Grundwassertemperatur zu errichten.
Planungsanforderungen "Wasser-Wasser-Anlagen"
Wasserschutzzonen
Aus wasserwirtschaftlichen Gründen sind Wasser-Wasser-Anlagen in Trinkwasserschutzgebieten nicht erlaubnisfähig.
Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)
Grundwasserverunreinigungen
Im Bereich von großflächigen Grundwasserverunreinigungen kann im Einzelfall vor Einleitung des geförderten Grundwassers eine Aufbereitung erforderlich werden.
Lage
Förder- und Schluckbrunnen sollten zur Gewährleistung der Zugänglichkeit nicht unterhalb von Gebäuden errichtet werden.
Überwachung
Während des Betriebs der Anlage ist eine regelmäßige Kontrolle der Grundwasserbeschaffenheit erforderlich. Für Probenahmen und die Messung der Grundwasserstände sind Peilöffnungen an jedem Brunnen erforderlich. Zur Feststellung der entnommenen Wassermenge bzw. der Betriebsdauer der Entnahmepumpe, sowie der Entnahme- und Wiedereinleitungstemperaturen sind geeignete Messgeräte zu installieren.
Einleittemperatur
Eine Einleittemperatur des Wassers von ≤ 15°C ist einzuhalten.
Weitere Informationen:
Kontakt
-
Landeshauptstadt
Düsseldorf - Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz
Startseite -
Brinckmannstraße 7
Stadtplan
40225 Düsseldorf