Reform des EU-Asylrechts
| EDIC News
Bei einem Treffen der Innenminister und Innenministerinnen stimmten am 8. Juni 2023 die Mehrheit an EU-Mitgliedstaaten für umfassende Reformpläne des europäischen Asylrechts. Damit diese Reformpläne in Kraft treten, muss das europäische Parlament ihnen allerdings erst noch zustimmen, denn der Ministerrat und das europäische Parlament entscheiden alle Gesetze der EU gemeinsam. Der Reformplan kann also noch geändert werden.
Die Reform besagt unter anderem, dass Mitgliedsländer, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, Ausgleichszahlungen abgeben müssen. Der Reformplan in seiner aktuellen Form besagt außerdem, dass Menschen, die aus sicher geltenden Ländern kommen, nach Grenzübertritt in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Innerhalb von zwölf Wochen soll hier geprüft werden, ob die Person Chancen auf Asyl hat. Hat sie keine Chancen, wird sie umgehend zurückgeschickt.
Deutschland hatte sich in den Verfahren dafür eingesetzt, dass Familien mit Kindern von dieser Regelung ausgenommen werden. Dieser Wunsch konnte in der Reform letztendlich nicht durchgesetzt werden.