Investorenauswahlverfahren – Grundstück Flinger Richtweg

Investorenauswahlverfahren – Grundstück Flinger Richtweg

Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Ausschreibung zur Bestellung eines Erbbaurechtes – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane – an den Grundstücken Flinger Richtweg – WA3 und WA 4 – zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens.

Im Vorfeld werden mittels des nachfolgend beschriebenen Verfahrens Investorinnen/Investoren ermittelt, die unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen mit ihrem Konzept überzeugen. Der Schwerpunkt der Bebauung liegt auf öffentlich geförderte Wohnungen für ältere Menschen und Pflegewohngemeinschaften.

Verfahrensbeschreibung | PDF-Datei 112 KB

Flinger Richtweg

Grundstück Flinger Richtweg | Kurzfassung

Grundstück Flinger Richtweg | Kurzfassung

Gemarkung Flur Flurstück Fläche
Flingern 11 241, 243, 244, 248, 560, 562, 564, 565,567, 570, 571, 572, 575, 577, 578 3.414 m², davon entfallen auf WA3 1.668 m² und auf WA4 1.746 m²
Kurzbeschreibung
Objektbeschreibung

Die Erbbaurechtsgrundstücke liegen im Ortsteil Flingern-Nord und schließen südlich an das Neubauprojekt Grafental, das nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5777/056 – Schlüterstraße/Hohenzollern sowie Nr. 02/009 – Grafental-Mitte und Nr. 02/005 – Grafental-Ost entwickelt wird. Im südlichen Bereich grenzt das Grundstück an die Einfamilienhausbebauung des „Märchenlandes“.

Neben dem guten ÖPNV-Angebot (Buslinie 725 direkt vor dem Grundstück) sowie der guten Verkehrsanbindung an das überregionale Verkehrsnetz (A 52), sind die sozialen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Schule, Sportanlagen) künftig in unmittelbarer Nachbarschaft gut erreichbar. Geschäfte des täglichen Bedarfes (Bäckerei, Edeka) sowie Gastronomie erreichen Sie fußläufig. In geringer Entfernung liegt zudem der neue Stadt-Naturpark Flingern (ehemaliger Güterbahnhof Grafenberg).

Auf den Erbbaurechtsgrundstücken ist nach den Wohnraumförderbestimmungen die maximal mögliche Anzahl an öffentlich geförderten Wohnungen für ältere Menschen und Pflegewohngemeinschaften zu errichten. Hierbei sind zwei anbieterverantwortete Wohngruppen (av WG) zu planen. Für diese unter die Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetzes – WTG NRW fallenden WG's gilt, maximal 12 Plätze je Wohngemeinschaft und maximal 24 Plätze je Gebäude. Diese müssen auch im Rahmen der Wohnraumförderbestimmungen (WFB NRW), in denen der Begriff Gruppenwohnungen/Clusterwohnungen verwendet wird, gefördert werden. Zusätzlich zu den Anforderungen des WTG NRW sind weitere städtebauliche und technische Voraussetzungen sowie die besonderen Anforderungen für die Förderung von Gruppenwohnungen/Clusterwohnungen nach den WFB NRW zu erfüllen. Die freifinanzierten Wohnungen sollen sich in ein stimmiges Konzept einfügen.

Innovative Wohnkonzepte sind ausdrücklich erwünscht.

Abgabefrist für die Unterlagen Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Verfahren müssen auf der Cloud

bis zum 18.07.2024, 12.00 Uhr hochgeladen sein.

Die Zugangsdaten können bei Frau Hachenberg per E-Mail angefordert werden.

Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben.
Erbbauzins Unter Berücksichtigung eines sinnvollen Mischungsverhältnisses zwischen der Errichtung öffentlich geförderten Wohnungen, öffentlich geförderte anbieterverantwortete Gruppenwohnungen und freifinanzierten Wohnungen geht die Landeshauptstadt Düsseldorf von einem Richterbbauzins in Höhe von rund

82.480,00 EUR

aus.

Geringere Gebote sind nicht automatisch ausgeschlossen und können berücksichtigt werden, sofern diese nachvollziehbar begründet sind.

Die sonst übliche Verzinsung von 4% für den freifinanzierten Wohnungsbau wurde aufgrund der Annahme, dass ca. 80 % öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werden, auf 2,2 % reduziert (45% Nachlass auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau). Es wird hierbei unterstellt, dass die Realisierung von circa 3.960 m² Bruttogrundfläche möglich ist und im Bestand gehalten werden.

Die Höhe des Erbbauzinses ist abhängig von der künftigen Nutzung. Die Stadt erwartet insofern ein Angebot der bietenden Person zur Höhe des Erbbauzinses auf der Basis der von ihr*ihm geplanten Nutzung.

Im Grundbuch wird ein dinglicher Erbbauzins in Höhe von 4 % des Bodenwertes auf der Grundlage Eigentumswohnungen/Gewerbe gesichert.

Das Angebot ist von der bietenden Person für die jeweilige Nutzung in EURO/m² BGF bzw. EURO/m² WF und EURO/m² NUF anzugeben. Die BGF und die NUF ermitteln sich gemäß DIN 277 (Ausgabe Januar 2016) und die WF gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV). Bei der Ermittlung der BGF bleiben Untergeschosse und Technikräume unberücksichtigt. Die gewerblich genutzten Räume in den Untergeschossen (außer Lager- und Archivräume) und in den Dach- und Staffelgeschossen sind einschließlich ihrer Konstruktions- und Verkehrsflächen mit anzurechnen.

Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, sind diese auf der Basis des Verhältnisses Wohnfläche/BGF mit dem Faktor 0,75 umzurechnen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Verfahren für das Grundstück aufzuheben, wenn keine angemessenen Erbbauzinsangebote eingereicht werden.

Hinweise:

Hinweise:

  1. Aktivitäten von Maklerinnen/Makler sind nicht erwünscht!
  2. Eine Belastung des Grundbuches vor Eintragung des Erbbaurechtes ist nicht möglich.
  3. Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht erstattet.
  4. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
  5. Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Bestellung eines Erbbaurechts dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Bestellung des Erbbaurechts. Interessentinnen/Interessenten können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf geltend machen.
  6. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Verfahren jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
  7. Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann hier auf dieser Seite ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zu den genannten Ansprechpartnern auf.
  8. Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalt der Abgabefrist eingereicht werden.

    Vollständigkeit
    Das Angebot der bietenden Person muss vollständig sein, d. h. es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten.

    Bedingungsfrei
    Das Angebot der bietenden Person darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.

    Vorbehaltsfrei
    Das Angebot der bietenden Person darf keine Einschränkungen beinhalten.

    Formblatt
    Das Formblatt ist vollständig auszufüllen und von der bietenden Person zu unterzeichnen. Wird das Formblatt nicht vollständig ausgefüllt (soweit für das Projekt möglich) und von der bietenden Person nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Die Stadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Unterlagen oder Angaben nachzufordern.
     
  9. Die Stadt Düsseldorf wird mit der Auswertung der eingereichten Bewerbungen ggf. ein privates Unternehmen betrauen.

Kontakt

  • Frau Hachenberg
    Tel. +49 211 - 89-92385

    E-Mail
  • Herr Ehring
    Tel. +49 211 - 89-92365

    E-Mail

Hinweis

Hinweis

Für die hier aufgelisteten Angaben zu den Grundstücken wird hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen.