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Ausschuss für Gesundheit und Soziales berät über die Neufassung der Hundesteuersatzung


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am Dienstag, 28. November, über die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2024 beraten.

Vorbehaltlich der Vorberatung des Haupt-und Finanzausschusses am 4. Dezember 2023 und des Behindertenrates am 11. Dezember 2023 sowie der Entscheidung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf sollen die bisherigen Hundesteuersätze beibehalten und nicht erhöht werden.

Zudem werden künftig alle Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund gemäß § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zum Schutz und zur Hilfe angewiesen sind, von der Hundesteuer befreit. Hierdurch werden neben den bisherigen Freistellungen, wie zum Beispiel für Halterinnen und Halter von Blindenführhunden oder Rettungshunden, weitere Steuerbefreiungen gewährt.

Weiterhin wird es Vereinfachungen für Hundehalterinnen und Hundehalter geben, die einen gültigen Düsselpass besitzen. Ab dem 1. Januar 2024 muss nur noch der eigene Düsselpass vorgelegt werden; zudem wurden weitere bürgerfreundliche Regelungen geschaffen.

Darüber hinaus optimiert das Steueramt fortlaufend seinen Online-Service. Hierzu gehört beispielsweise die Online-Anmeldung Hund, die gemeinsam mit dem Ordnungsamt verbessert wurde. Künftig können über eine Upload- Funktion Dokumente und Nachweise "hochgeladen" werden und müssen nicht mehr unbedingt per Post übersandt werden.

Weitere Online-Dienste des Steueramtes werden im kommenden Jahr folgen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Antragsweg zu vereinfachen.

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