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Gremien Senioren Soziales

Politisch aktiv im Alter: Kandidatinnen und Kandidaten für die Seniorenratswahl 2024 gesucht

Interessierte ab 58 Jahren können sich ab sofort bewerben


Erstellt:
Redaktion: Hirsch, Marie

Gemeinsam die Stadt verändern: Interessierte Düsseldorferinnen und Düsseldorfer ab 58 Jahren können ab sofort für die Wahl des Seniorenrates im März 2024 kandidieren. Das ehrenamtliche Gremium wird für fünf Jahre neu besetzt.

Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, Stephan Glaremin, Leiter des Amtes für Soziales und Jugend, Manfred Golschinski, Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen, sowie Ulrike Schneider, Vorsitzende des Seniorenrates, erläuterten die Hintergründe der Seniorenratswahl im Rahmen eines Pressegesprächs am Donnerstag, 16. November.

Mit einem Anteil von 26,5 Prozent macht die Gruppe der Seniorinnen und Senioren mehr als ein Viertel der Gesamtbevölkerung Düsseldorfs aus. Umso wichtiger ist es, dass diese Gruppe ein Sprachrohr hat, welches sich für ihre Belange einsetzt, ihre Wünsche aufnimmt und diese in die Politik transportiert. Als beratendes Gremium der Stadt kommt der Seniorenrat jährlich zu sechs öffentlichen Sitzungen zusammen, in denen er gemeinsam mit Fachleuten Themen rund um das Leben im Alter sowie aktuelle Ereignisse bespricht. Zusätzlich nehmen die Mitglieder beratend an Sitzungen von Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und Stadtbezirkskonferenzen teil und sind im Kriminalpräventiven Rat sowie der Gesundheits- und Pflegekonferenz vertreten. So kann der Seniorenrat frühzeitig bei der Planung von Maßnahmen und Angeboten für ältere Menschen mitwirken. Eine Geschäftsstelle steht den Mitgliedern bei ihren Aufgaben unterstützend zur Seite.

Wer Mitglied im Seniorenrat werden möchte, sollte Spaß am politischen Geschehen haben und freie Zeit aufbringen können, um sich in neue Themen einzuarbeiten. Aktiv sind die Mitglieder vor allem in ihrem Stadtbezirk. Sie haben ein offenes Ohr für die Wünsche und Probleme von Älteren und suchen in den monatlichen Sprechstunden gemeinsam nach Lösungen.

Stadtdirektor Burkhard Hintzsche erläutert die Einflussmöglichkeiten des Seniorenrates anhand von bereits umgesetzten Beispielen: "In der Vergangenheit sind bereits viele innovative Ideen und Problemlösungen durch den Seniorenrat initiiert und umgesetzt worden. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von Elektromobilen für Friedhöfe, um den Seniorinnen und Senioren das Zurücklegen der mitunter langen Wege zu erleichtern, das Veranstaltungsprogramm 'Kulturherbst' mit ausgewählten und speziell auf die Zielgruppe ausgelegten Terminen für die dunkle Jahreszeit, oder das 'Netz gegen Einsamkeit'. Aktuell beschäftigt sich der Seniorenrat in enger Abstimmung mit dem Behindertenrat und der Stadtsparkasse damit, neue Lösungen zu finden, um den Wegfall einiger Bankfilialen und die damit verbundenen Hürden für ältere Menschen zu minimieren."

Voraussetzungen für eine Kandidatur
Neue Kandidatinnen und Kandidaten müssen nach der Wahlordnung des Seniorenrates am 1. März 2024 das 58. Lebensjahr vollendet haben und in Düsseldorf wahlberechtigt sein. Darüber hinaus müssen sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in dem Stadtbezirk haben, in dem sie kandidieren. Eine Kandidaten-Meldung muss bis zum 31. Januar 2024, 14 Uhr, mit 20 gültigen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem eigenen Stadtbezirk beim Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, abgegeben werden. Für jeden Düsseldorfer Stadtbezirk wählen die über 60-jährigen Bürgerinnen und Bürger dann im März 2024 zwei Mitglieder für die 20 Wahlmandate in den Seniorenrat.

Eine Broschüre rund um die Wahl und die Aufgaben des Seniorenrates kann ab sofort beim Amt für Statistik und Wahlen unter 0211-8993368 oder beim Amt für Soziales und Jugend unter 0211-8998999 bestellt werden. Die Broschüre liegt auch in vielen Einrichtungen aus, darunter etwa die "zentren plus", die Bürgerbüros oder die Stadtbüchereien. Auf der Internetseite www.duesseldorf.de/seniorenrat ist sie ebenfalls veröffentlicht, dort werden ab Dezember zudem Termine für eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema bekannt gegeben.

Hintergrund
Die Mitglieder des Seniorenrates setzen sich seit 1978 für die Belange und Bedürfnisse von älteren Menschen ein und geben ihre Beschlüsse an die entsprechenden Verantwortlichen weiter. Das Gremium setzt sich aus gewählten und delegierten Mitgliedern zusammen.

Das Seniorenratsmandat wird ehrenamtlich ausgeübt, jedes Mitglied erhält jedoch eine monatliche Aufwandsentschädigung. Zudem wird für die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen ein Sitzungsgeld gezahlt.

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