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Jugend Verwaltung

Untersuchungsberechtigungsschein kann online beantragt werden

Neuer Online-Dienst des Landes/Persönliche Vorsprache entfällt


Erstellt:
Redaktion: Brembach, Mario

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte ärztliche, für sie kostenfreie, Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) aus. Seit dem 1. Oktober bietet das Land Nordrhein-Westfalen die Beantragung des Scheins als digitale Dienstleistung an. In Düsseldorf wird das Angebot im Rahmen des Projektes "Bürgerservice 2.0" übernommen.
 
Bisher war für die Beantragung eine persönliche Vorsprache nötig. Seit dem 1. Oktober kann der UBS mit der eID-Funktion des Personalausweises ganz einfach online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten wird der UBS innerhalb weniger Sekunden ausgestellt. Ärzte können die durchgeführten Untersuchungen anschließend automatisiert mit den Krankenversicherungen abrechnen.

Die Beantragung des UBS ist jedoch auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung im Amt für Einwohnerwesen möglich. Termine hierfür können unter termine.duesseldorf.de vereinbart werden.

Informationen zum Thema und der Link zur Seite des Landes sind im Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf unter service.duesseldorf.de abrufbar.

Hintergrund:
Das Projekt "Bürgerservices 2.0" nimmt die Bürgerbüros, das Straßenverkehrs- und das Standesamt in den Blick. Ziel ist es, die Bereiche des Amtes für Einwohnerwesens zukunftsfähig als konstruktive, moderne und professionelle Dienstleister aufzustellen. Dazu wird eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen: Zum einen sollen Service und Prozesse für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer erleichtert und verbessert werden. Zum anderen sollen auch interne Rahmenbedingungen, Abläufe und Strukturen für die Mitarbeitenden optimiert und modernisiert werden.

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