Düsseldorfer Fahrradhäuschen: Zwei Prototypen im Praxistest
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Zwei von der Stadt bestellte Prototypen des "Düsseldorfer Fahrradhäuschens" stehen ab Montag, 19. Dezember, in der Nähe des Technischen Rathauses im Straßenraum. Zunächst sollen in einer Pilotphase ab 2017 zehn der Häuschen mit 90 Prozent der Herstellungskosten gefördert werden. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hatte am Mittwoch, 23. November, beschlossen, dauerhafte private Fahrrad-Abstellanlagen im öffentlichen Raum nach dem Modell Düsseldorfer Fahrradhäuschen zu schaffen.
Die Prototypen sollen als Anschauungsobjekt für die interessierten Düsseldorfer dienen, aber auch dazu, das Häuschen in der Praxis zu testen. Der Preis für einen Prototyp beträgt rund 20.600 Euro brutto plus Transportkosten.
Unter dem Motto "Radschlag - Düsseldorf tritt an" soll das Fahrrad als Verkehrsmittel in der Landeshauptstadt gefördert werden. Durch den Start der Tour de France - dem Grand Départ Düsseldorf 2017 - wird das Fahrrad als Sport- und Verkehrsmittel in Düsseldorf zusätzlichen Rückenwind bekommen. Eines der größten Erfordernisse für regelmäßigen Radverkehr besteht - über den Bedarf an öffentlichen Abstellanlagen hinaus - darin, sichere und witterungsgeschützte private Fahrradabstellanlagen im unmittelbaren Wohnumfeld zu schaffen. Unter dem Motto "Radschlag - Düsseldorf tritt an" soll das Fahrrad als Verkehrsmittel in der Landeshauptstadt gefördert werden.
Das Modell "Düsseldorfer Fahrradhäuschen" wurde von der Stadtverwaltung zusammen mit dem Architekturbüro Fritschi entwickelt. Die wesentlichen Vorgaben waren dabei die Entwicklung einer stadtbildverträglichen Gestaltung, eine Eignung für unterschiedliche Rädertypen sowie die Möglichkeit einer Aufstellung auf einem Kfz-Stellplatz.
Anders als bei dem ersten privaten, im Durchmesser 2,80 Meter runden Fahrradhäuschen an der Himmelgeister Straße/Chlodwigstraße hat das neu entwickelte Häuschen eine rechteckige Grundfläche. Form und Maße - 1,50 Meter tief x 4,90 Meter breit x 3 Meter hoch - ermöglichen grundsätzlich auch die Aufstellung auf einzelne Autoparkplätze.
Die Rad-Aufhängevorrichtungen sind für bis zu 30 Kilogramm schwere Pedelecs geeignet. In dem neu entwickelten Häuschen finden zehn Fahrräder nebeneinander Platz. Durch die Form, die flexible Innenaufteilung und die Anordnung der Türen besteht auch die Möglichkeit, ganz oder teilweise Lastenräder oder andere größere Rädertypen unterzubringen.
Anders als bei den öffentlichen Abstellanlagen wird mit diesem Modell die Schaffung von privaten Fahrradabstellanlagen an den jeweiligen Wohngebäuden unterstützt. Da trotz des städtischen Ziels zur Radverkehrsförderung der Nutzen hauptsächlich bei privaten Dritten liegt, kann die Umsetzung nur im Rahmen eines privaten Betreibermodells erfolgen. Anschaffung, Unterhaltung und der Betrieb des Häuschens müssen von den Nutzern selbst organisiert und finanziert werden.
Zur Vermeidung von städtebaulich unverträglichem Wildwuchs kommt eine städtische Förderung grundsätzlich nur beim Einsatz des von Architekt Fritschi entwickelten Fahrradhäuschens infrage. Förderfähig ist die Aufstellung des privaten Fahrradhäuschens auf öffentlichen Flächen, sofern der Bedarf von der Stadtverwaltung anerkannt wurde.
Das Förderprogramm für die Aufstellung von privaten Fahrrad-Abstellanlagen im öffentlichen Straßenraum läuft von 2017 bis 2021 und ist zunächst auf zehn Abstellanlagen begrenzt.
Der Zuschuss je Fahrradhäuschen beträgt zunächst 90 Prozent der Herstellungskosten im Jahr 2017. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel und wird aus Stellplatzablösungsbeträgen finanziert.
Privatleute, Vermieter oder Vermietungsgesellschaften, Interessengemeinschaften oder Vereine können beim Amt für Verkehrsmanagement einen Antrag auf Bezuschussung eines Fahrradhäuschens mit Angabe der gewünschten Fläche zur Aufstellung stellen. Nach Prüfung des Antrages und Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung genehmigt das Amt für Verkehrsmanagement die Aufstellung des Fahrradhäuschens mittels einer gebührenfreien Sondernutzungsgenehmigung mit den entsprechenden Auflagen. Die Bestellung des Häuschens erfolgt durch die Antragsteller bei einem ausgewählten Fachbetrieb. Die Auszahlung des einmaligen städtischen Kostenzuschusses erfolgt nach Aufstellung des Häuschens und Vorlage der Rechnung an den Antragsteller. Der Betrieb des Häuschens muss durch Privat erfolgen.