Richtlinie für die Erstellung von Fahrradabstellplätzen
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Für die Berechnung der nach der Bauordnung NRW notwendigen Fahrradabstellplätzen wurde von der Stadtverwaltung nun eine Richtlinie erarbeitet. Als fahrradfreundliche Stadt sieht sich Düsseldorf verpflichtet, der wachsenden Anzahl von Fahrrädern auch durch eine verbindliche Regelung zur Errichtung von Abstellplätzen gerecht zu werden. Die Richtlinie soll in den kommenden Wochen den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Den Auftakt macht die Sitzung des Ordnungs- und Verkehrausschusses am Mittwoch, 26. Oktober.
Die Verpflichtung, beim Neubau von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie weiteren Anlagen ausreichende Abstellplätze für Fahrräder bereitzustellen, ergibt sich bereits aus der Bauordnung des Landes NRW (§ 51). Genaue Richtzahlen, wie die Anzahl der notwendigen Fahrradabstellplätze zu ermitteln ist, gab es bisher jedoch nicht.
Aus diesem Grund wurde nun für Düsseldorf die Richtlinie erarbeitet. Dabei hat man sich an Empfehlungen (Zahlen) von Fahrradverbänden in Abhängigkeit von dem Anteil des Fahrradverkehrs orientiert.
Mithilfe der Richtlinie lässt sich die Anzahl der notwendigen Abstellplätze unkompliziert ermitteln und sie ermöglicht eine einheitliche, übersichtliche Regelung.
Beispiele zur Errechnung der Anzahl notwendiger Fahrradabstellplätze:
Für Wohnungen sieht die Richtlinie einen Abstellplatz je 35m² Wohnfläche vor: Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern wären somit 3 Abstellplätze herzustellen (100m²:35m² = 2,9).
Für Büroräume ist ein Abstellplatz je 110m² Nutzfläche zu erstellen (mindestens jedoch ein Abstellplatz je Einheit). Somit ergibt eine Bürofläche von 300 Quadratmetern 3 Abstellplätze (300m²:110m²=2,7).
Für weiterführende Schulen wird 1 Abstellplatz je fünf Schüler gerechnet. Für eine Schule mit 500 Schülern sind daher 100 Abstellplätze für Fahrräder herzustellen.
Kommastellen werden auf- beziehungsweise abgerundet.