14. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
| Stadtentwicklung
Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 91. Sitzung am 15. Dezember 2022 unter TOP 10 den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Düsseldorf (Änderung von GIB in ASB) gefasst. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung soll die Umwandlung eines regionalplanerisch festgelegten Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Bereich nördlich der Henkelstraße im Stadtteil Reisholz zu einem allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) erfolgen.
Gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans, zu seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht zu geben.
Die Planunterlagen dieser Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) finden Sie in der Zeit vom 27. Januar bis 27. Februar 2023 über den unten angegebenen Link zur Bezirksregierung Düsseldorf.
Offenlagen der Bezirksregierung Düsseldorf
Die Änderung des Regionalplans ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Stadt Düsseldorf für den Bereich Nördlich Henkelstraße Bauleitplanung mit der städtebaulichen Zielsetzung, dass Stadtteilzentrum Henkelstraße zu stärken, betreiben kann.
Informationen zu dem laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans finden Sie auf den Seiten des Stadtplanungsamtes.