Bisher keine Geflügelpest in Düsseldorf festgestellt

| Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz News

Bei Freilandhaltung von Geflügel ist aber weiter Vorsicht geboten

In zunehmendem Maße tritt die Geflügelpest (Vogelgrippe) seit Herbstbeginn in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz auf. Betroffen waren bislang hauptsächlich Wildvögel. Da infizierte Wildvögel jedoch eine latente Gefahr für den Eintrag der Seuche in Hausgeflügelbestände darstellen, ist es auch in Hausbeständen bereits zu zahlreichen Ausbrüchen gekommen. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt das Risiko, dass es zu einem Eintrag der Geflügelpest von Wildvögeln in Hausbestände kommt, dementsprechend derzeit als hoch ein. In Düsseldorf ist bisher kein Fall der Geflügelpest festgestellt worden.

Wenn die Seuche in Hausbeständen zum Ausbruch kommt, hat das gravierende Folgen für den betroffenen Tierhalter und seine Tiere. Jeder Ausbruch hat weitreichende amtliche Maßnahmen zur Folge, die alle Geflügelhalter in der Umgebung eines Seuchenherdes betreffen und auch die Geflügelwirtschaft der Region oder des Landes in Mitleidenschaft ziehen können. Die Größe einer Geflügelhaltung spielt dabei nur eine kleine Rolle - so gelten die tierseuchenrechtlichen Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest auch für Hobbyhalter und ganz kleine Bestände. Jeder Geflügelhalter ist tierseuchenrechtlich in der Pflicht.

Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, weist darauf hin, dass jeder Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen seine Haltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzuzeigen hat. Die Haltung und jede Veränderung sind jährlich erneut zu melden. Wer bislang diese Meldung versäumt hat, sollte sie unverzüglich nachholen.

Jeder Geflügelhalter muss zudem Aufzeichnungen führen - das sogenannte Bestandsregister gemäß § 2 der Geflügelpest-Verordnung. Und er darf seine Tiere nur so mit Futter und Wasser versorgen, dass dabei ein Kontakt mit Wildvögeln vermieden wird. Dies gilt ebenso für Geräte, Geschirr und Einstreu, welche in der Tierhaltung Verwendung finden. Jede Geflügelhaltung sollte allzeit sauber und aufgeräumt gehalten werden. Personenkontakte sollten möglichst hygienisch erfolgen und auf das für die Betreuung der Tiere notwendige Maß beschränkt bleiben. Außerdem sollte jederzeit so für eine tierärztliche Betreuung des Bestandes gesorgt sein, dass Krankheiten dort frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Bereits jetzt ist es notwendig, dass jeder Geflügelhalter Vorsorge für eine problemlose Aufstallung seiner Tiere trifft, wenn diese aufgrund der Tierseuchenlage durch die Veterinärbehörde angeordnet werden muss. Für diesen Fall sollten auch Desinfektionsmittel und Einwegschutzbekleidung vorgehalten werden. Die Aufstallung allen Hausgeflügels kann eine der amtlichen Schutzmaßnahmen sein, wenn sich die Seuchenlage weiter zuspitzt.

Zum Zwecke der Früherkennung sollten im Stadtgebiet anfallende tote Wasser-Wildvögel möglichst bei der Kleintiersammelstelle am Höherweg 222 abgegeben werden oder dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet werden, damit von den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten eine Untersuchung veranlasst werden kann. Jeder Geflügelhalter sollte unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand ebenfalls melden und sofort durch einen Tierarzt abklären lassen.

Weitere Fragen beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993227.