Gemeinsam gegen Lärm - jetzt beim Lärmaktionsplan mitmachen

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Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans steht ab sofort online © Landeshauptstadt Düsseldorf

Entwurf des neuen Lärmaktionsplans ab sofort im Netz/Online-Umfrage ab 2. März

Der Lärm von großen Straßen, Eisenbahnlinien und im Umfeld des Flughafens belastet viele Menschen in Düsseldorf. Für die Städte ist die Lärmbekämpfung eine große Herausforderung. Dieser Aufgabe sollten sich möglichst viele Menschen annehmen. Deshalb kann jeder beim Lärmaktionsplan mitwirken.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf nutzt dafür eine Online-Plattform, die Informationen bereitstellt und über eine Umfrage zum Mitmachen einlädt. Die Informationen mit dem Entwurf des neuen Lärmaktionsplans III stehen ab sofort unter www.duesseldorf.de/laermaktionsplan zur Verfügung.

Von Montag, 2. März, bis Sonntag, 29. März, läuft dann die Online-Beteiligung. Darüber hinaus liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans bis Freitag, 27. März, in Papierform öffentlich im Umweltamt der Stadt Düsseldorf, Brinckmannstraße 7, Raum 306, montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 14 Uhr aus. Düsseldorfer sowie alle, die in Düsseldorf beschäftigt sind, hier zur Schule oder Hochschule gehen oder anderweitig einen engen Bezug zur Stadt haben, können an den Inhalten des Lärmaktionsplans mitwirken.

Die Befragung zielt auf die stark lärmbelasteten Gebiete in der Stadt ab. Diese sind auf Lärmkarten vermerkt. Dennoch kann das persönliche Empfinden davon abweichen. Deshalb ist es wichtig, dass sich Betroffene einbringen. Auf diesem Weg können die behördlichen Vorschläge bewertet, aber auch eigene Ideen eingebracht werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend in den Lärmaktionsplan III eingearbeitet.

2011 wurde der erste Lärmaktionsplan ins Leben gerufen

Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden. Sie zeigen die von Straßen, Schienenstrecken, Flugverkehr sowie Industrie- und Hafenanlagen ausgehende Lärmbelastung auf und wie viele Menschen davon betroffen sind. Aufbauend auf diesen Ergebnissen werden die Lärmaktionspläne von den Städten unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt. Für Düsseldorf wurde 2011 der erste Lärmaktionsplan aufgestellt, dessen Fortschreibung als Lärmaktionsplan II im Februar 2018 beschlossen wurde. Nun liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans III vor, der aktualisierte Lärmkarten berücksichtigt. Schon seit 2006 engagiert sich die Landeshauptstadt mit dem Masterplan "Reduzierung des Straßenverkehrslärms" kontinuierlich für weniger Lärm an Hauptverkehrsstraßen.

Hintergrund Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) als Abschnitt "Lärmminderungsplanung" mit den Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde. Der § 47d BImSchG regelt die Aufstellung der Aktionspläne. Als Umgebungslärm werden "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fasst darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr entsteht, sowie den Lärm, der von Industrie- und Hafenanlagen ausgeht.

Die Stadtverwaltung Düsseldorf ruft jeden Betroffenen auf, sich am neuen Lärmaktionsplan zu beteiligen.