Gemeinsam gegen Lärm – Stadt ruft zur Beteiligung am Lärmaktionsplan IV auf

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Die Mitwirkung am neuen Lärmaktionsplan ist noch bis 4. Februar online möglich © Landeshauptstadt Düsseldorf

Mitwirkung am neuen Lärmaktionsplan noch bis 4. Februar online möglich

Lärmbelastungen durch vielbefahrene Straße, Eisenbahntrassen und im Umfeld des Flughafens zu verringern, ist das Thema von Lärmaktionsplänen (LAP). "Erarbeitet werden die LAP mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger. Sie können sich in Düsseldorf über eine Umfrage beteiligen, die noch bis Sonntag, 4. Februar, auf den Seiten des Beteiligungsportals NRW freigeschaltet ist. Eine Beteiligung möchte ich unbedingt empfehlen", erklärt Mobilitäts- und Umweltdezernent Jochen Kral.

Unter www.duesseldorf.de/laerm gibt es Informationen rund um die Lärmaktionsplanung, eine Beteiligung ist über das Beteiligungsportal NRW unter dem Direktlink https://beteiligung.nrw.de/portal/duesseldorf/beteiligung/themen/1004826 möglich. Dort besteht die Möglichkeit, lärmgeplagte Orte zu melden, die eigene Betroffenheit darzustellen und Vorschläge zu formulieren. Dadurch können die Menschen Einfluss nehmen, wie die Prioritäten etwa bei Fahrbahnsanierungen, Rasengleisen, der Förderung von Lärmschutzfenstern oder Tempo 30 gesetzt werden.  

Mit der bisherigen Beteiligung ist Jochen Kral sehr zufrieden: "Allein in der ersten Woche, vom 8. bis 14. Januar, wurden 644 Meldungen abgegeben. Das zeigt, dass in Düsseldorf vergleichsweise viele Menschen in der Stadt von Verkehrslärm betroffen sind und die Bürgerinnen und Bürger von den Behörden erwarten, dagegen vorzugehen."

Die Online-Befragung zielt auf besonders lärmbelastete Bereiche im Stadtgebiet, die in Lärmkarten verzeichnet sind. Das persönliche Empfinden kann dabei durchaus von der Lärmkartierung abweichen. Es sei ein weiterer guter Grund für Betroffene sich einzubringen, so der Umweltdezernent.

Lärmkarten
Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden. Sie zeigen die von Straßen, Schienenstrecken, Flugverkehr sowie Industrie- und Hafenanlagen ausgehenden Belastungen auf und wie viele Menschen davon betroffen sind. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sind die Lärmaktionspläne von den Städten unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen. Dazu hat die Stadt eine Betroffenheitsanalyse erarbeitet, aus der hervorgeht, welche Lärmquelle für welche Gebäude die Hauptlärmquelle ist und wie viele Menschen dieser ausgesetzt sind.

Lärmaktionspläne seit 2011
Für Düsseldorf wurde 2011 der erste Lärmaktionsplan aufgestellt, dessen Fortschreibung als Lärmaktionsplan II im Februar 2018 beschlossen wurde. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird jetzt den im März 2021 vom Rat beschlossenen Lärmaktionsplan III fortschreiben.

Schon seit 2006 engagiert sich die Landeshauptstadt mit dem Masterplan "Reduzierung des Straßenverkehrslärms" kontinuierlich für eine Lärmentlastung an Hauptverkehrsstraßen.