Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Katzenkastration ist in Düsseldorf Pflicht
Seit dem 26.12.2016 gilt die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie dient als gesetzliche Grundlage für die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen in Düsseldorf. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.
Ziel ist es, die Anzahl der Katzen zu reduzieren, dadurch Revierkämpfe zu vermeiden und so Katzen vor Schäden und Schmerzen zu schützen.
Katzenhalterinnen und Katzenhalter müssen Freigänger-Katzen eindeutig und dauerhaft, entweder durch Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen und im Melderegister des Amtes für Verbraucherschutz eintragen lassen. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen zur Verordnung erhalten Katzenhalter beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Telefon | 0211 - 8993242 |
Fax | 0211 - 8929126 |
E-Mail | KatzenVO@duesseldorf.de |