Newsletter der Wirtschaftsförderung

| Nr. 17

Extrausgabe

Corona-Krise – Unterstützung für Düsseldorfer Betriebe

Unterstützung des Bundes und der Landesregierung NRW

Soforthilfe des Bundes und des Landes NRW für Kleinbetriebe, Freiberufler,Solo-Selbstständige und Gründer – ab voraussichtlich am Freitagnachmittag sind die Antragsformulare online

Mit den Soforthilfen unterstützen Bund und Land in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer. Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare von diesem Freitagnachmittag, 27.03. an u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona und der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf www.brd.nrw.de finden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Informationsdienst und Überbrückungsfond der Landeshauptstadt Düsseldorf

Umfassende Informationen und Hilfen für Düsseldorfer Unternehmen finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung
corona.duesseldorf.de/zielgruppen/unternehmen

Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Düsseldorf hat umgehend auf die für Unternehmen schwierige Lage reagiert und bereits am 18. März einen Hilfsfond aufgelegt, eine Infoline aufgebaut und einen Rückruf-Service eingerichtet.

  • Rückruf-Service: business@duesseldorf.de Schreiben Sie uns Ihr Anliegen – wir rufen zurück.
  • Infoline: werktags 9:00 bis 18:00 Uhr 0211 - 8990136

Über 900 Unternehmen wurden im Laufe der vergangenen Woche telefonisch über Hotline und Rückrufservice beraten. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche Beratungen über direkte Kontakte von Unternehmen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung.

Überbrückungsfond der Landeshauptstadt Düsseldorf

Seit Mittwoch, den 18. März, war es Unternehmen, die durch die Corona-Krise unmittelbar von Insolvenz bedroht sind, möglich, eine pauschale Finanzhilfe in Höhe von 5.000 Euro zu beantragen. Die Mittel dienen als Überbrückung, bis bei den anderen Unterstützungsprogrammen von EU, Bund und Land finanzielle Mittel an die betroffenen Unternehmen fließen. Dieses Angebot wurde rege wahrgenommen. Im Laufe einer Woche sind rund 550 Anträge eingegangen, eine Reihe von Auszahlungen wurde bereits angewiesen, vorliegende Anträge werden weiter abgearbeitet.