OVA beschließt zwei Fahrradstraßen

| Radverkehr

Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs und dem Ausbau der Radinfrastruktur sind in Düsseldorf weitere Fahrradstraßen geplant.

Mehr Bedeutung für den Radverkehr auf Limburgstraße und Gutenbergstraße

Die Limburgstraße und die Gutenbergstraße sollen Fahrradstraßen werden. Dies hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. Juni, beschlossen. Ziel ist es, in den beiden Straßen im Stadtteil Grafenberg den Radverkehr vom Fußverkehr zu trennen und dem Radverkehr auf diesem Teilabschnitt des Radhauptnetzes mehr Bedeutung zu geben.

Die Limburgstraße und Gutenbergstraße sind bereits heute eine bei Radfahrern beliebte Achse des Radhauptnetzes. Bei einer Verkehrszählung wurden auf der Limburgstraße zwischen 6 und 22 Uhr 379 Kraftfahrzeuge sowie 1.222 Radfahrende - auf der Straße und dem Gehweg mit "Radfahrer frei"-Beschilderung - gezählt. Auf der Gutenbergstraße wurden im Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr 205 Fahrzeuge gezählt sowie 1.276 Radfahrende auf der Straße und 203 Zweiradfahrende auf dem Gehweg mit "Radfahrer frei"-Beschilderung. Das bedeutet, dass der Radverkehr dort bereits jetzt die vorherrschende Verkehrsart ist.

Durch die Einrichtung der Fahrradstraßen ändert sich für den motorisierten Individualverkehr lediglich die Anpassung der Geschwindigkeit, wenn Fahrradfahrer nicht überholt werden können. Durch die Entzerrung von Fuß- und Radverkehr wird für diese beiden Verkehrsarten jedoch die Sicherheit erheblich erhöht.

Die Planung
Die Fahrradstraße wird auf der Limburgstraße durchgehend eine rund 4 Meter breite Fahrbahngasse bekommen. Auf der Gutenbergstraße beträgt die Breite der Fahrbahngasse durchgehend 3,50 Meter. Sowohl für die Limburgstraße als auch für die Gutenbergstraße wird auf der Fahrradstraße lediglich Anliegerverkehr zugelassen. Der bisherige Gehweg in der anliegenden Grünanlage mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" wird nach Umsetzung nicht mehr für den Radverkehr freigegeben.

Neben der Einrichtung der Fahrradstraße werden auch die Anschlüsse an das Radhauptnetz ausgebaut. Mit der Umsetzung des Umbaus beginnen die Arbeiter im Oktober diesen Jahres.

Auf der Gutenbergstraße wird im Rahmen des Umbaus die teilweise sanierungsbedürftige Fahrbahn auf rund 150 Meter im Vollausbau erneuert, abschnittsweise die Borde vorgezogen, um eine bessere Sichtbarkeit der einbiegenden Fahrzeuge zu gewährleisten und eine sicherere Überquerung zu dem gegenüberliegenden Spielplatz realisiert. Für die Unterführung an der Grafenberger Allee wird mit einem 2,50 Meter breiten Zweirichtungsradweg und einem ca. 2,50 Meter breiten Gehweg inklusive taktilen Elementen geplant. Auf der Limburgstraße wird zusätzlich eine Überquerungshilfe für Fußgänger installiert und zwischen dem Heinzelmännchenweg und der Limburgstraße wird eine Verbindung mittels einem 3,00 Meter breiten Zweirichtungsradweg geschaffen.

Neben der offiziellen Beschilderung werden die neuen Fahrradstraßen an den Einmündungen mit großen Rad-Piktogrammen (zwei mal zwei Meter) und einer Rotmarkierung deutlich als Fahrradstraßen gekennzeichnet. Durch einen gestrichelten Breitstrich wird der zu befahrende Bereich deutlich gekennzeichnet. Zudem wird jeweils ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 Metern zu den Parkständen angelegt.

Die Kosten werden auf ca. 710.000 Euro brutto geschätzt. Für die Refinanzierung der geplanten Maßnahme wurde ein Förderantrag bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft GmbH für das Förderprogramm "Kommunalrichtlinie" gestellt. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt über die Pauschale der Radverkehrsförderung.

Fahrradstraßen als Element der Radverkehrsförderung
Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs und dem Ausbau der Radinfrastruktur sind in Düsseldorf weitere Fahrradstraßen geplant. So beispielsweise auf einem Abschnitt der Straße Am Wehrhahn zwischen Jacobi-/Tonhallenstraße und Cantadorstraße. Auch bei der Radleitroute Nord-Süd sind zwei Fahrradstraßen in Planung: eine entlang der Reeser Straße und die zweite entlang der Moselstraße, direkt hinter dem Landtag.

Fahrradstraßen stellen ein effektives Mittel zur Förderung des Radverkehrs dar und können zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Regelung des Verkehrs oder zur Unterstützung städtebaulicher Entwicklungen eingesetzt werden. Voraussetzungen für Fahrradstraßen sind eine hohe Netzbedeutung, eine hohe vorhandene oder zu erwartende Radverkehrsdichte oder eine geringe Bedeutung des motorisierten Verkehrs. Fahrradstraßen sind primär für Radfahrende vorgesehen, andere Verkehrsteilnehmende werden erst durch Zusatzschilder zugelassen.

Verkehrsregeln auf Fahrradstraßen
Auf einer Fahrradstraße gelten spezifische Verkehrsregeln, die sowohl von Radfahrerinnen und Radfahrern als auch von allen anderen Verkehrsteilnehmenden beachtet werden müssen. Hier die wichtigsten Verkehrsregeln:

Für den Radverkehr:

Nutzung der gesamten Fahrbahn:

  • Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen die gesamte Fahrbahn nutzen und müssen nicht am rechten Fahrbahnrand fahren. Sie können auch nebeneinander fahren.

Geschwindigkeitsbegrenzung:

  • Auch für Radfahrende gilt die auf Fahrradstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Rücksichtnahme:

  • Radfahrerinnen und Radfahrer müssen auf andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fußverkehr und Kinder, Rücksicht nehmen. Wer nebeneinander fährt, muss Rücksicht auf den Gegenverkehr nehmen.

Für den Autoverkehr:

Vorrang für Radverkehr:

  • Radfahrerinnen und Radfahrer haben auf Fahrradstraßen Vorrang. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen besondere Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und dürfen diesen nicht behindern.

Geschwindigkeitsbegrenzung:

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf einer Fahrradstraße beträgt 30 km/h. Dies gilt auch für Autofahrerinnen und Autofahrer.

Überholverbot:

  • Autofahrer dürfen Radfahrer nur überholen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist (innerorts mindestens 1,5 Meter bzw. 2 Meter außerorts) und die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten wird.

 Einmündungen und Kreuzungen:

  • An Kreuzungen und Einmündungen hat der Radverkehr auf der Fahrradstraße Vorfahrt, sofern keine anderen Verkehrszeichen dies regeln. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen besondere Vorsicht walten lassen.

Weitere Informationen zum Fahrradstraßen in Düsseldorf unter https://www.duesseldorf.de/radverkehr/programm/infrastruktur/fahrradstrassen