Tierschutz, Tiergesundheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie die Tierarzneimittelüberwachung sind klassische Aufgabengebiete des amtstierärztlichen Dienstes. Sie dienen dem Schutz von Mensch und Tier.
Wesentliche Aufgaben im Bereich Tierschutz sind die Überwachung tierschutzrechtlicher Mindestanforderungen in gewerbsmäßigen und privaten Tierhaltungen, das Durchführen tierschutzrechtlicher Erlaubnisverfahren, die Überwachung von Tierversuchen und Transportvorschriften sowie die Verfolgung von Anzeigen und Verstößen mit deren Ahndung. In ihrer Tätigkeit sind amtliche Tierärztinnen und Tierärzte nicht nur berufene Schützer der Tiere, sondern haben die Befugnisse, tierschutzrechtliche Vorgaben durchzusetzen.
Im Rahmen der Umsetzung des Landeshundegesetzes NRW führen die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte Rassefeststellungen sowie Beurteilungen der Gefährlichkeit von Hunden durch. Des Weiteren wird die Sachkunde der Halterinnen und Halter von Hunden bestimmter Rassen geprüft. Die verwaltungsrechtliche Umsetzung der Ergebnisse der Begutachtungen und Tests erfolgt durch das Ordnungsamt.
Die Tiergesundheit spielt eine wichtige Rolle bei der Gewinnung sicherer Lebensmittel. Zur Gesunderhaltung der Tierbestände gehören neben guten Haltungsbedingungen und dem Einsatz geeigneter Futtermittel auch die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten sowie der verantwortungsvolle Einsatz von Tierarzneimitteln. Natur- und Artenschutz erfahren durch die Tierseuchenbekämpfung aktive Unterstützung, denn Seuchen der Haustiere befallen auch Wildtierpopulationen. Die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen sowie die Überwachung der Tiergesundheit im Reiseverkehr sind weitere wichtige Aufgaben der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte. Auch die Überwachung der sogenannten Tierischen Nebenprodukte (TNP) gehört zu diesen Aufgaben und verhindert die Übertragung von Krankheitserregern auf Mensch und Tier. Zu den Tierischen Nebenprodukten gehören alle Materialien und Stoffe, die aus oder von Tieren stammen und nicht als Lebensmittel an den Verbraucher/die Verbraucherin abgegeben werden.
Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Daher beginnt die amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits im Stall. Sie umfasst Haltungs- und Fütterungsbedingungen ebenso wie die anschließenden Schlachtungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis zur Verkaufstheke. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte führen die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Schlachtbetrieben durch. Die Überwachung der Lebensmittelbetriebe erfolgt durch regelmäßige Betriebskontrollen und Probeentnahmen.
Bei der Futtermittelüberwachung steht die Überwachung der Betriebe, die Futtermittel verfüttern im Vordergrund. Für landwirtschaftliche Betriebe, die EU-Prämienzahlungen erhalten, sind besonders zu dokumentierende Kontrollen (Cross-Compliance-Kontrollen) durchzuführen. Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier ist eines der grundlegenden Ziele der Futtermittelüberwachung. Hierzu werden unter anderem Betriebskontrollen vor Ort durchgeführt und Futtermittelproben zur weitergehenden Analyse durch die Untersuchungsämter entnommen.
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln, wird deren Verwendung durch die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte regelmäßig überwacht. Im Rahmen der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der amtlichen Überwachung der Tierärztlichen Hausapotheken.