... haben eine Ordnungs-, Orientierungs- und Erschließungsfunktion. Zusätzlich zu der Ordnungsfunktion des Straßennamens ist zur eindeutigen Identifizierung eines Wohngebäudes eine Hausnummer erforderlich. Erst damit ergibt sich die im üblichen Geschäftsverkehr regelmäßig verwendete Adressangabe. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Orientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Benennung bzw. Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist eine ureigene Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen.
Die Sachbearbeitung und Sammlung von Benennungsvorschlägen obliegt in Düsseldorf dem Vermessungs- und Katasteramt. Über eine Straßenneubenennung beschließt i.d.R. die zuständige Bezirksvertretung und über eine Straßenumbenennung der Stadtrat.
Die Bürgerinnen und Bürger können jederzeit Benennungsvorschläge beim Vermessungs- und Katasteramt per E-Mail an strassenbenennung@duesseldorf.de einreichen. Die Benennungsvorschläge werden anhand definierter Kriterien geprüft und bis zur weiteren Verwendung in eine Vorschlagsliste aufgenommen.